Die Regeln für Spätabtreibungen werden verschärft (Foto: dpa)
Nach jahrelangen Beratungen hat der Bundestag Spätabtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche neu geregelt. Künftig gibt es eine Beratungspflicht für den Arzt. Zwischen Diagnose und Ausstellung der Abbrucherlaubnis müssen drei Tage Bedenkfrist liegen.
Nach sehr engagierter Debatte stimmten am Mittwochabend 326 Parlamentarier für den fraktionsübergreifenden Antrag. Dagegen votierten 234 Abgeordnete. Es gab keine Enthaltungen.
Den Abgeordneten lagen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe sowie zwei Anträge vor. Die nun angenommene, fraktionsübergreifende Vorlage, die als Kompromiss zwischen ursprünglich drei Gesetzesinitiativen zustande gekommen war, hatten die Familienausschuss-Vorsitzende Kerstin Griese (SPD), CSU-Familienpolitiker Johannes Singhammer und FDP-Frauenpolitikerin Ina Lenke befürwortet. Er sieht bei einer Behinderung des Ungeborenen unter anderem eine Pflicht des Arztes vor, die Schwangere in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen.
Keine Chance für mildere Variante
Der zweite Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe von SPD und Grünen um SPD-Fraktionsvize Christel Humme sah lediglich eine "ausreichende Bedenkzeit" von "in der Regel" drei Tagen vor einer Abtreibung vor. Lasse das Gesetz keine Ausnahmen zu, könne dies für Schwangere eine besondere Härte darstellen - etwa, wenn ein Kind nicht lebensfähig sei. Auch zusätzliche Bußgelder bei Gesetzesverstößen von Ärzten lehnte die Abgeordnetengruppe um Humme ab.