30.07.2010, 08:57 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Berlin (dpa) - Müssen gefährliche Täter nach dem europäischen Urteil aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden? In dieser Frage will das Bundesjustizministerium eine einheitliche Rechtsprechung erreichen. Morgen tritt dazu ein Gesetz in Kraft. Es soll nach Angaben des Ministeriums vermeiden, dass die Oberlandesgerichte in gleich gelagerten Fällen gegensätzlich urteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden kann.
Quelle: dpa
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