09.11.2011, 13:09 Uhr
Landesarbeitsgericht Berlin: Immunität schützt ausländischen Diplomaten vor Verurteilung in Deutschland (Quelle: ddp)
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage einer indonesischen Hausangestellten gegen einen saudi-arabischen Diplomaten abgewiesen, der sie misshandelt haben soll. Der Mann war ihr Arbeitgeber. Die Frau hatte angegeben, sie sei von dem Diplomaten und seiner Familie in Berlin über 19 Monate Jahre lang ausgebeutet und gedemütigt worden. Das Gericht bestätigte nun eine Entscheidung der Vorinstanz.
Die indonesische Staatsangehörige hat nach Angaben des Instituts für Menschenrechte in der Zeit von April 2009 bis Oktober 2010 im Privathaushalt des Diplomaten gearbeitet. Die Angestellte wurde nach eigenen Schilderungen in dieser Zeit extrem ausgebeutet, regelmäßig körperlich misshandelt und gedemütigt. Ihr wurde der Pass abgenommen und sie durfte das Haus nicht ohne Aufsicht verlassen. Bei einer Sieben-Tage-Woche musste sie nach eigenen Angaben von morgens sechs Uhr zum Teil bis Mitternacht arbeiten und ohne Matratze auf dem Boden des Kinderzimmers schlafen.
Vereinbart waren in einem schriftlichen Arbeitsvertrag hingegen die Entgeltzahlung in Höhe von 750 Euro pro Monat für acht Stunden täglich, freie Unterkunft und Verpflegung sowie ein Monat Jahresurlaub.
Trotz des schweren Falls der Menschenrechtsverletzung wies das Landesarbeitsgericht die Klage ab. Der Vorwurf sei unzulässig, weil ausländischen Diplomaten Immunität vor deutschen Gerichten zugesichert sei, sagte Richter Martin Dreßler. "Das Diplomatenrecht ist unverzichtbar, um die zwischenstaatlichen Beziehungen zu pflegen."
Die Angestellte kann juristisch folglich keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber in Deutschland durchsetzen. Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung, die gefordert hatte, die Klage wegen der diplomatischen Immunität abzuweisen. Der beklagte Diplomat wies die Vorwürfe zudem stets zurück.
Das Landesarbeitsgericht ließ aber die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu. Das Institut für Menschenrechte, das die Klägerin finanziell unterstützt, kündigte an, diesen Weg zu gehen.
Quelle: t-online.de , dpa
klex schrieb:
am 9. November 2011 um 17:38:43
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(2)
Diplomaten
dürften so also, dieser merkwürdigen Gesetzgebung nach zu schließen, auch Banküberfälle und Massenmorde anzetteln und nicht
nur Menschen- sondern auch schwungvolle Rauschgift- und Geldwäsche-Händel betreiben.
Na - sauber!
Ich nehme in diesem Fall allerdings vielmehr an, daß der Richter bestochen wurde (denn auch das darf ja ein Diplomat ungestraft).
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Lachmann schrieb:
am 9. November 2011 um 16:56:09
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Justiz
Diplomatenrecht ist für die zwischenstaatlichen Beziehungen unverzichtbar urteilt Richter Dreßler. Deshalb können diese feinen
Herren auch ungestraft mit Drogen, Waffen und Menschen handeln. Spionage ist auch nur ein Kavaliers-Delikt.
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rebell schrieb:
am 9. November 2011 um 15:59:06
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da an Gesetze
leider nicht ranzukommen ist, hofft man, dass der- und diejenige das gleiche irgendwann in doppelter Form zurückbekommen.
Schade und beschämend, dass es so was heute in einem angeblichen Rechtstaat noch gibt.
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