05.08.2011, 15:32 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Stuttgart (dpa) - Eine wegen Mordes an ihrer kleinen Tochter zu lebenslanger Haft verurteilte Kroatin wird vorerst nicht aus Deutschland ausgewiesen. Sie müsse wegen ihrer Haftstrafe ohnehin noch «viele Jahre» im Gefängnis bleiben, erklärte Richter Eckhard Proske vom Verwaltungsgerichts Stuttgart. Bis die Frau dann abgeschoben werden könne, ergebe sich wegen des Beitritts Kroatiens zur EU eine neue Rechtslage. Ende 2008 hatte sie ihr vier Jahre altes Kind von einer Brücke aus in den Neckar geworfen. Als Grund nannte sie Überforderung.
Quelle: dpa
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