14.07.2011, 13:35 Uhr
Ein Kinderschänder, der nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein Nachbarskind missbraucht hat, muss den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Das Landgericht Münster verurteilte den 69-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft und verhängte erneut Sicherungsverwahrung.
Der Mann werde den Rest seines Lebens inhaftiert bleiben, sagte der Richter. Wegen einer Änderung der Gesetzeslage war der einschlägig vorbestrafte Verbrecher 2010 freigekommen. Damals war er nach Neuenkirchen im Münsterland gezogen.
Dort missbrauchte er dem Urteil zufolge eine Fünfjährige von nebenan. Ihre Eltern hatten nichts von seiner Vergangenheit gewusst.
Quelle: dpa
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