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Kinderpornografie: Prozess gegen Ex-SPD-Mann Tauss beginnt

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Ex-SPD-Mann Tauss wegen Kinderpornografie vor Gericht

17.05.2010, 13:27 Uhr | dpa

Jörg Tauss, früher SPD-Experte, muss sich wegen Besitzes von Kinderpornos vor Gericht verantworten (Foto: dpa)

Vor mehr als einem Jahr entdeckten Ermittler Kinderpornos bei Jörg Tauss. Nun muss sich der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete (56) vor Gericht verantworten. Der ehemalige Generalsekretär der SPD in Baden-Württemberg wird ab Dienstag vor dem Landgericht in Karlsruhe vor allem erklären müssen, wieso er den Besitz der Dateien mit den Nacktfotos weder angemeldet, noch Parteifreunde oder die Polizei ins Vertrauen gezogen hat.

Tauss, der wegen Besitzes von Kinderpornos angeklagt ist, beteuert nach wie vor seine Unschuld. Als zuständiger Experte seiner ehemaligen Partei in diesem Thema habe er das einschlägige Material lediglich bestellt und auch weitergegeben, um Kontakt zur Szene herzustellen und auf eigene Faust einen Kinderporno-Ring zu sprengen.

"Kein dienstlicher Auftrag"

Das pornografische Material war im März vergangenen Jahres in der Berliner Wohnung des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Außerdem soll Tauss Kontakt zu einem Mann aus der Kinderporno-Szene gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, Tauss habe "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt und könne sich deshalb nicht auf sein Bundestagsmandat berufen. Gegen ihn bestehe "der hinreichende Verdacht", zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in mehr als 100 Fällen Dateien mit Kinderpornos "erlangt, weitergegeben und besessen zu haben".

War der Besitz berechtigt?

Tauss' Anwalt Jan Mönikes erwartet keine Überraschungen im Prozess. "Den Besitz einer recht geringen Menge kinderpornografischen Materials hat Jörg Tauss nie bestritten", sagte der Jurist vor Prozessbeginn. Es gehe also um die Frage, ob er zu diesem Besitz ausnahmsweise berechtigt war, da er sich als Experte seiner Partei mit diesem heiklen Thema befasste.

SPD verlassen

Der Medien- und Internetfachmann hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Parteiämter niedergelegt und die SPD verlassen. Er schloss sich der Piratenpartei an, in der sich vor allem Netzaktivisten engagieren.

Urteil wohl noch im Mai

Für den Prozess vor dem Karlsruher Landgericht sind fünf Tage anberaumt. Das Urteil wird am 28. Mai erwartet.


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Quelle: dpa

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