28.05.2010, 14:56 Uhr | apn, dpa, AFP
Jörg Tauss vor dem Landgericht in Karlsruhe. Dort ist er wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen worden (Foto: ddp)
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist wegen Besitzes von Kinderpornos schuldig gesprochen worden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Karlsruher Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich kinderpornografisches Material aus privatem Interesse beschafft hat. Tauss hatte das stets bestritten.
Einschlägige Bilder und Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden. Er selbst sagte, als zuständiger Experte seiner damaligen Partei, der SPD, bei diesem Thema habe er das Material lediglich bestellt und auch weitergegeben, um Kontakt zur Szene herzustellen und auf eigene Faust einen Kinderporno-Ring zu sprengen.
Die Staatsanwaltschaft aber glaubte Tauss nicht. Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig warf ihm vor, "keinen dienstlichen Auftrag" gehabt zu haben; deshalb könne er sich nicht auf sein Bundestagsmandat berufen. Gegen ihn bestehe "der hinreichende Verdacht", zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in mehr als 100 Fällen Dateien mit Kinderpornos "erlangt, weitergegeben und besessen zu haben".
Ein Hauptargument der Ankläger war, dass Tauss weder im privaten noch im beruflichen Kreis über seine Recherchen in der kinderpornografischen Szene berichtete. Das sei um so schwerer zu verstehen, nachdem Tauss davon ausgegangen sei, dazu berechtigt zu sein. Spätestens, als es im Bundestag um die Einrichtung eines Zugangserschwerungsgesetzes gegangen sei, hätte er etwas sagen müssen. Abgeordnete hätten außerdem keine Sonderrechte, wenn sie sich mit einem Thema beschäftigten.
Die Bilder und Videos, die Tauss besaß und tauschte, zeigten den Ermittlungen zufolge vorwiegend den Missbrauch von Jungen. Auch habe er beim Tausch, wie Zeugen bestätigt hätten, nur nach Jungen gefragt. Durch die Vielzahl der Kontakte in der Szene, die Tauss hatte, und das Verleiten anderer zum Tausch sah die Staatsanwaltschaft den 56-Jährigen nicht mehr als Beobachter, sondern als aktiven Teil der Szene.
Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft. "Die Gesamtschau ergibt, das Tauss nicht aus politischen Gründen und der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats, sondern aus privaten Gründen in der Kinderpornoszene virtuell unterwegs war", sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl. Im Urteil werden dem 56-Jährigen "mindestens 90 Fälle" vorgeworfen. Mit dem Urteil gilt er als vorbestraft.
Tauss' Verteidiger Michael Rosenthal, der seinen Mandanten freisprechen lassen wollte, hatte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses kritisiert. Tauss sei öffentlich diskreditiert und "in eine Ecke gedrängt" worden, aus der er nur noch schwer wieder herauskommen könne.
Die Piratenpartei will ihr prominentestes Mitglied trotz seiner Bewährungsstrafe vorerst nicht aus ihren Reihen ausschließen. "Wir werden abwarten und keine Konsequenzen ziehen, bevor das Urteil rechtskräftig ist", sagte Parteisprecher Simon Lange.
Quelle: dapd , dpa , AFP
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