08.10.2010, 13:09 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Leipzig (dpa) - Der private Besitz von Kinderpornos kostet Beamte nicht zwangsläufig den Job. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Besitz von Kinderpornos sei zwar ein «außerdienstliches Vergehen». Aber ob dies gleich als Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst rechtfertige, müsse im Einzelfall geprüft werden, hieß es. Damit können ein Zollinspektor und ein Lehrer auf eine weitere Karriere als Beamte hoffen. Sie waren wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu Geldstrafen verurteilt worden und hatten geklagt.
Quelle: dpa
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