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Kindermörder Gäfgens letzter Auftritt vor Gericht


Gäfgens letzter Auftritt vor Gericht
"Welche Rechte hatte Jakob?"

Von Ira Schaible, dpa

10.10.2012Lesedauer: 2 Min.
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Der verurteilte Mörder von Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, erhält eine Entschädigung, weil ihm bei einem Verhör Folter angedroht wurdeVergrößern des Bildes
Der verurteilte Mörder von Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, erhält eine Entschädigung, weil ihm bei einem Verhör Folter angedroht wurde (Quelle: dpa-bilder)

Vor zehn Jahren ermordete Magnus Gäfgen den kleinen Jakob. Die Polizei drohte ihm Folter an, sie wollte das Versteck des Jungen erfahren. Jetzt muss das Land eine Entschädigung zahlen. Zum Ärger vieler Bürger - und zum Abschluss eines beispiellosen Justizmarathons.

Der voraussichtlich letzte Auftritt des Kindermörders Magnus Gäfgen vor einem Gericht hat eine Handvoll verärgerter Bürger nach Frankfurt gezogen. "Wir finden das Landgerichtsurteil unmöglich, wie wohl 99,9 Prozent", sagt ein 45-Jähriger aus der Nähe von Koblenz. Er wartet mit einem Freund vor dem Oberlandesgericht auf Einlass. Die beiden Familienväter haben sich extra freigenommen. "Welche Rechte hatte Jakob?", haben sie auf ein Papier geschrieben und es gegenüber dem streng gesicherten Gerichtssaal E II an einen Bauzaun gehängt.

Vor allem Jura-Studenten schauen zu

Der Andrang auf die Berufungsverhandlung ist zunächst groß. Die meisten Zuschauer des Zivilsenats sind aber Jura-Studenten.

Als der wegen der Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler vor zehn Jahren verurteilte Mörder den Gerichtssaal betritt, bleibt es ruhig. Der hochgewachsene, schlanke 37-Jährige in dunkelgrauem Anzug und weißem Hemd lässt wieder einmal das Blitzlichtgewitter der Fotografen und Kamerateams über sich ergehen, regungslos.

"Ein Tag für die Menschenwürde"

Auch während der Verhandlung verzieht der inhaftierte Jurist mit dem ersten Staatsexamen wie in seinen früheren Prozessen keine Miene.

Warum er nach der mehrstündigen Beratungspause des Senats nicht zurück in den Gerichtssaal kommt, um sich das Urteil anzuhören? Das bleibt unklar. Sein Anwalt Michael Heuchemer verfolgt den Richterspruch - wie die meisten Zuschauer - auch nicht mehr, er spricht aber später von "einem guten Tag für die Menschenwürde - auch wenn das Verfahren schwierig ist".

Prozessmarathon durch alle Instanzen

Gäfgen und sein Anwalt haben einen Prozessmarathon durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg angestrengt. Ihnen wäre diesmal ein Vergleich mit dem Land viel lieber gewesen als eine neue Verhandlung. "Wir verteidigen das Urteil nur", sagt Heuchemer. Trotz der in seinen Augen geringen Summe von 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Gäfgen zusprach.

10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe hatte Gäfgen eigentlich verlangt. In die Berufung ging nur das verurteilte Land. "Wir vergleichen uns nicht mit einem Kindsmörder", ist dazu in der Regierungspartei CDU in Wiesbaden zu hören.

"Langsam reicht's"

Ein 22 Jahre alter Frankfurter Jura-Student, der seine Mutter mit in den Gerichtssaal gebracht hat, ist fassungslos. Er findet es unmöglich, dass der Steuerzahler und somit letztlich die Familie des Opfers für einen verurteilten Mörder bezahlen soll. "Der versucht es immer wieder. Langsam reicht's", sagt seine Mutter.

Das sieht offenbar auch Gäfgen inzwischen so. Die Frage, ob es nach dem OLG-Urteil noch ein Verfahren geben werde, verneint sein Anwalt.

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