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Kindergeld und Kinderfreibetrag

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Kindergeld und Kinderfreibetrag

09.06.2008, 11:36 Uhr

Steuerzahler haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum ihrer Kinder. Dieses Existenzminimum kann entweder durch Kinderfreibeträge oder das Kindergeld gesichert werden. Vor allem für gut verdienende Eltern lohnt sich der Verzicht auf das Kindergeld und die Nutzung des Kinderfreibetrages - auf diese Weise können sie monatlich mehr Geld erhalten. Für das Kindergeld gibt der Staat pro Jahr rund 35 Milliarden Euro aus. Seit 2002 erhalten Eltern für die ersten drei Kinder je 154 Euro im Monat. Für jedes weitere Kind zahlt der Staat 179 Euro monatlich. Das Jahreskindergeld für das erste bis dritte Kind beträgt also je 1848 Euro.

Kinderfreibetrag orientiert sich am Existenzminimum

Der Kinderfreibetrag, den jeder Steuerzahler mit Kindern erhält, orientiert sich am Existenzminimum eines Kindes und beträgt jährlich 5808 Euro. Zu 3648 Euro für das sächliche Existenzminimum - etwa für Essen und Wohnen - kommt ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung von 2160 Euro. Der Staat nimmt durch den Kinderfreibetrag über das Kindergeld hinaus etwa 1,6 Milliarden Euro weniger Steuern ein.

Verglichen wird in der gleichen Einkommensgruppe

Um das steuerfreie Existenzminimum festzulegen, müssen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden. Eltern mit Spitzeneinkommen haben einen Anspruch auf Steuerentlastung, der die Höhe des derzeitigen Kindergelds übersteigt. Denn Vergleichsmaßstab sind Steuerpflichtige mit und ohne Kinder bei gleichen Einkommen.

Spitzenverdiener mit Kindern profitieren

Vor allem Spitzenverdiener profitieren also vom höheren Steuerfreibetrag. Das System führt dazu, dass steuerpflichtige Eheleute mit einem Kind bei einem zu versteuernden Einkommen oberhalb von 62.800 Euro mit dem Kinderfreibetrag besser dastehen als mit dem Kindergeld. Nach Angaben der SPD bringt der Kinderfreibetrag Spitzenverdienern derzeit maximal 230 Euro pro Kind ins Portemonnaie.

Höheres Kindergeld belastet die Staatskassen erheblich

Um Familien mit niedrigem Einkommen auch zu fördern, wird bei einem Anstieg des Existenzminimums zumeist das Kindergeld erhöht. Dies muss aber nicht automatisch sein. Verfassungsrechtlich geschützt ist der Freibetrag. Eine Anhebung des Kindergeldes auf 230 Euro - im Sinne der Gleichbehandlung bei unverändertem Freibetrag - würde die Staatskassen erheblich belasten: Schon eine Erhöhung um zehn Euro kostet schätzungsweise fast zwei Milliarden Euro.

Betreuung als Ausgleich für ärmere Familien

Einige verfassungsrechtliche Vorgaben könnten aber überdacht werden. Ausgelotet wird, ob Infrastrukturleistungen für Familien wie bessere Betreuungsmöglichkeiten eine zulässiger Ausgleich für bestimmte Elemente der Kinderfreibeträge sein könnten. Der neue Existenzminimumsbericht soll im Oktober vorliegen.


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Quelle: dpa

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