08.02.2012, 15:49 Uhr
Für den Mord an fünf Frauen in Norddeutschland muss ein 65-jähriger Handwerker lebenslang hinter Gitter. Mit seinem Urteil folgte das Kieler Landgericht in weiten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer dagegen eine Strafe unterhalb von lebenslang gefordert.
Der Maurer hatte seinen Opfern laut Anklage aufgelauert und sie dann überfallen. In vier Fällen erwürgte er die jungen Frauen. In drei Fällen verging er sich an den Leichen, im vierten Fall versuchte er dies vergeblich. Sein letztes Opfer vergewaltigte er, bevor er die Frau strangulierte.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende Dezember ein Geständnis abgelegt. "Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass mein damaliges Verhalten für mich heute unfassbar bleibt", ließ er über seine Anwälte mitteilen.
Nach seinem fünften Mord im Jahr 1984 an einer 18-jährigen Schwesternschülerin lebte der Angeklagte noch 27 Jahre unentdeckt, zuletzt nur rund einen Kilometer entfernt von der Mutter des Opfers.
Erst 42 Jahre nach dem ersten Mord waren die Ermittler vergangenes Jahr durch verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden auf seine Spur gestoßen. Eine Speichelprobe seines Bruders war dem heute 65-Jährigen zum Verhängnis geworden - sie ähnelte seinem eigenen Erbmaterial. In Haft gestand er vier weitere Morde aus dem Zeitraum 1969 bis 1972.
Zunächst tötete der Mann im Juni 1969 die 22 Jahre alte Frau in der Nähe ihres Elternhauses in Norderstedt. Nach ihrem Tod verging er sich an der Leiche. Dies war gleichzeitig der erste Geschlechtsverkehr des Mannes überhaupt. "Er wollte endlich mal Sex haben, notfalls mit Gewalt", führte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus.
Im Oktober 1969 fing er eine 16-Jährige ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg vom Tanzlokal ab. Nächstes Opfer wurde im Juli 1970 in Hamburg-Langenhorn eine 22 Jahre alte Frau. Im Jahr 1973 brachte er in Norderstedt ein 15-jähriges Mädchen um.
Sein letztes Opfer, die Schwersternschülerin, vergewaltigte er 1984 zunächst, bevor er die Anhalterin tötete. Dadurch wollte er seine Entdeckung verhindern. In den anderen Fällen hatte er sich an drei Leichen vergangen. Danach legte er sie teilweise an entfernten Orten ab.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten zwar Mängel in der Persönlichkeit, aber volle Schuldfähigkeit in allen fünf Fällen bescheinigt. Hintergrund der Taten seien Kränkungen oder Frustrationen gewesen. Ein Sexualmediziner attestierte dem Mann dagegen einen sadistischen Sexismus. Deshalb sei zumindest bei den ersten beiden Morden eine Minderung der Schuldfähigkeit wahrscheinlich und in den Fällen drei und vier nicht auszuschließen.
Abschließend hatte sich der 65-Jährige bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt: "Es tut mir sehr leid, was ich vor mehreren Jahrzehnten gemacht habe." Er sei in den vergangenen 20 Jahren zu einem anderen Menschen geworden.
Quelle: dapd , dpa
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