23.08.2011, 15:06 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Kassel (dpa) - Eine frühere Hartz-IV-Familie muss keine Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem die Kinder zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter bekommen haben. Das Jobcenter Leipzig hat die Kürzungsbescheide aufgehoben. Die Großmutter hatte für drei Enkel jeweils 100 Euro zu Weihnachten und an zwei Enkel je 135 Euro zum Geburtstag überwiesen - insgesamt 570 Euro. Da die Mutter der damals 6 bis 16 Jahre alten Kinder zu der Zeit Hartz IV bezog, forderte das Jobcenter von der Familie 510 Euro zurück.
Quelle: dpa
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