09.09.2010, 18:10 Uhr | DDP
Mainz (dapd-rps). In Untersuchungsausschüssen des Landtags haben von der Untersuchung Betroffene künftig kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr. Der Mainzer Landtag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Änderung. Auf Antrag der SPD wird damit in der Neuregelung des Untersuchungsausschussgesetzes der Status von Betroffenen komplett gestrichen. Bislang konnten Mitglieder der Landesregierung, hochrangige Angestellte von Landesgesellschaften oder anderweitig vom Untersuchungsgegenstand Betroffene die Aussage verweigern.
Auslöser für die Gesetzesänderung war der Untersuchungsausschuss zur Nürburgring-Finanzaffäre, in dem sich mehrere geladene Zeugen, gerade auch von der Landestochter Nürburgring GmbH, auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen hatten. Die Neuregelung tritt allerdings erst zum 18. Mai 2011 und damit ab der kommenden Legislaturperiode in Kraft. Somit hat sie keine Auswirkungen mehr auf den Nürburgring-Ausschuss.
Das kritisierte auch die CDU, die das Zeugnisverweigerungsrecht gerne noch in diesem Jahr abgeschafft hätte. Die SPD argumentierte dagegen, man könne nicht die Spielregeln im laufenden Verfahren ändern. Ein entsprechender CDU-Antrag war deshalb kürzlich abgelehnt worden. Rheinland-Pfalz gleicht damit auch seine Gesetzeslage an geltende Regeln im Bund und in anderen Ländern an: Dort war der Betroffenenstatus schon früher abgeschafft worden.
dapd
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