27.01.2012, 10:20 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Augsburg (dpa) - Im Streit um den angeblich teuersten Teppich der Welt muss ein Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Augsburg wies die Klage der früheren Besitzerin ab. Sie hatte knapp 350 000 Euro gefordert, weil das Auktionshaus den Wert des Teppichs nicht erkannte. Der Auktionator hatte das Stück auf 900 Euro geschätzt. Bei einer Auktion brachte der Teppich 19 700 Euro. Später erzielte er im Londoner Auktionshaus Christie's den Rekordpreis von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.
Quelle: dpa
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