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Kein Besuchszwang für Eltern

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Kein Besuchszwang für Eltern

01.04.2008, 10:14 Uhr

Richter der höchsten deutschen Gerichts (Foto: Imago) Richter der höchsten deutschen Gerichts (Foto: Imago)Eltern können im Normalfall nicht dazu gezwungen werden, ihre Kinder zu besuchen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Vaters entschieden, der jeglichen Umgang mit seinem aus einem Seitensprung stammenden Sohn ablehnt. Zwar hätten Kinder grundsätzlich einen eigenen Anspruch, ihre anderswo lebenden Eltern zu treffen. Ein staatlicher Zwang diene in solchen Fällen aber in der Regel nicht dem Kindeswohl.

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25.000 Euro Zwangsgeld

Der Mann aus Brandenburg hatte vor dem Ersten Senat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte ihm ein Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht, wenn er sich nicht bereit erkläre, seinen heute neunjährigen Sohn zu sehen. Der Mann hat die Vaterschaft anerkannt und leistet auch Unterhalt. Er wollte das Kind aber nicht treffen, weil er seine Ehe nicht gefährden will. Mit der Mutter des Jungen hatte der Mann zehn Jahre lang eine außereheliche Beziehung.

Kind lebt im Heim

Das Kind lebt seit etwa eineinhalb Jahre in einem Kinderheim der Stadt Brandenburg. Zu seiner Mutter hat der Junge nur ab und zu Kontakt. Der Neunjährige lebt in dem Heim, weil sich die Mutter derzeit nach eigenen Angaben keine eigene Wohnung leisten kann. Die Frau hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindsvater geklagt.

Geldstrafe zum Wohle des Kindes

In Ausnahmefällen darf das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern allerdings doch mit der Androhung von Zwangsgeld durchgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass dies dem Wohl des Kindes dient, entschied das Karlsruher Gericht. Das soll im vorliegenden Fall die Vorinstanz prüfen.

Pflicht sich um Kinder zu kümmern

Nach den Worten der Richter gehört zur Elternverantwortung grundsätzlich die Pflicht, sich persönlich um die Kinder zu kümmern und nicht lediglich Unterhalt zu zahlen. Der 1998 eingeführte eigene Anspruch von Kindern auf Umgang mit den Eltern sei daher verfassungsgemäß und ein erzwungener Umgang - zumindest im Prinzip - für die Eltern zumutbar.

Gefahr für Psyche des Kindes

Im Regelfall allerdings, so das Gericht, läuft eine zwangsweise Durchsetzung von Besuchen den Interessen des Kindes jedoch zuwider. Denn beim Umgang mit eigenen Kindern werde von den Eltern nicht nur bloße Anwesenheit, sondern auch emotionale Zuwendung erwartet. Der Widerwille des Vaters, seinen Sohn zu sehen, werde vom Kind als Ablehnung seiner Person empfunden: "Das birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt", heißt es in der Entscheidung.

"Kindeswohl im Mittelpunkt"

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte das Urteil. "Es macht deutlich, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht", sagte die SPD-Politikerin in Karlsruhe. Die gesetzliche Regelung sei bestätigt worden. Nun müssten Familiengerichte sorgfältig prüfen, ob im Einzelfall ein Umgangszwang für das Kind förderlich sei.

Zwang ist "extrem irritierend"

Der Kinderpsychologe Wolfgang Bergmann, Leiter des Instituts für Kinderpsychologie und Lerntherapie in Hannover hält die Entscheidung für richtig: "Es hat keinen Sinn, eine so feinfühlige Beziehung wie zwischen Eltern und Kindern mit formal rechtlichen Mitteln regeln zu wollen", sagte er T-Online. Ein aufgezwungener Umgang, sei für das Kind "extrem irritierend" und könne eine bestehende Störung vertiefen. Ein Kind merke sofort, ob es geliebt werde oder nicht. "Ich verstehe auch nicht, warum die Mutter den Umgang erzwingen wollte", so Bergmann.


 

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