03.08.2010, 16:31 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Es erklärte die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Das verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, hieß es in Karlsruhe. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung. Es werde bereits an einer Neuregelung gearbeitet.
Quelle: dpa
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