07.12.2011, 10:34 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Jahr 2007 gebilligt. Der Gesetzgeber habe den Kernbereich privater Lebensgestaltung ausreichend geschützt, urteilten die Richter. Überwachungsmaßnahmen müssten auch dann nicht von vornherein unterbleiben, wenn private oder intime Informationen mit erfasst werden können. Die Kläger sahen in der Neuregelung eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Quelle: dpa
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