19.08.2010, 15:00 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Steuerzahler: Sie werden besser vor rückwirkenden Gesetzesänderungen geschützt. Die Richter erklärten die 1999 erfolgte Verlängerung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücksverkäufen als zum Teil verfassungswidrig. Das gleiche gilt unter anderem auch für die Besteuerung von Abfindungen und ähnlichen Einkünften. Die Anwendung der neuen Regelungen auf Fälle, die bereits vor der Gesetzesverkündung abgeschlossen waren, verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, heißt es in den Beschlüssen.
Quelle: dpa
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