06.09.2011, 15:22 Uhr | Von Christoph Trost
"Raffgierig und maßlos" nannte ihn der Richter bei der letzten Verhandlung. Jetzt wird der Fall des ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber vor dem Bundesgerichtshof verhandelt (Quelle: dpa)
Deutlicher hätten die Worte des Vorsitzenden Richters am Augsburger Landgericht kaum ausfallen können: "Der Angeklagte gehört zu der Spezies, die nur auf ihren Vorteil bedacht ist und jeden und alles schmiert, was nicht rund läuft, und dabei den Fiskus betrügt, wo es nur geht", sagte der Jurist.
Der Angeklagte sei "raffgierig und maßlos, ein ganz Großer, jedenfalls was die Steuerhinterziehung betrifft". Gemeint war: Karlheinz Schreiber, langjähriger Waffenlobbyist, Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre.
Acht Jahre Haft - so lautete damals, im Mai 2010, das für einige Beobachter überraschend hohe Strafmaß. Zu hoch, befand Schreibers Verteidigung - und ging in Revision. An diesem Dienstag befasst sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall.
Ob der BGH dann bereits eine Entscheidung fällt, ist offen. Möglicherweise aber wird in Karlsruhe nun das letzte Kapitel eines schier beispiellosen, grenzüberschreitenden Justizkrimis geschrieben, der die deutschen Rechtsbehörden und die Öffentlichkeit jahrelang in Atem hielt.
Rückblick: Bereits im Oktober 1995, nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering, setzte sich Schreiber in die Schweiz ab. Im März 1999 flüchtete er nach Kanada - und verhinderte dort zehn Jahre lang mit allen juristischen Tricks seine Auslieferung. Erst im August 2009 wurde Schreiber schließlich nach Deutschland abgeschoben, in Augsburg wurde ihm der Prozess gemacht.
Verurteilt wurde Schreiber wegen Steuerhinterziehung. Das Augsburger Gericht sah es als erwiesen an, dass er für Flugzeug- und Panzergeschäfte seinerzeit rund 64,7 Millionen Mark (33 Mio. Euro) Provisionen erhalten und nicht versteuert hat. Die Lieferungen gingen zwischen 1988 und 1993 nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien. Über ein System von Scheinfirmen in Panama und Liechtenstein sowie über Schweizer Tarnkonten habe Schneider umgerechnet 7,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.
Der heute 77-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten. Das Landgericht dagegen argumentierte, bestimmte Urkunden ließen nicht den geringsten Zweifel an der Steuerhinterziehung. Der BGH werde das Urteil kaum kippen können, war der Gerichtssprecher damals überzeugt.
Die Verteidigung sah dies anders. Bei dem hohen Strafmaß für Schreiber sei der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht ausreichend berücksichtigt worden, argumentierte Schreibers Verteidiger damals. Einige Vorgaben des BGH bei der Strafzumessung seien aus Sicht der Verteidigung nicht beachtet worden, hieß es.
Wie auch immer der BGH nun entscheidet: Eine Notiz in der deutschen Geschichtsschreibung ist Karlheinz Schreiber längst sicher. Schließlich war er es, der die folgenschwere CDU-Spendenaffäre ins Rollen gebracht hatte: 1991 nahm der frühere CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep von Schreiber eine Spende für die CDU in Höhe von einer Million Mark (500.000 Euro) an - und zwar in der Schweiz und in bar. Jahre später flog die ganze Affäre auf.
Quelle: dpa
Bayern-Franze schrieb:
am 5. September 2011 um 21:12:45
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Natürlich ist der Strauss-Sohn
durch die Maschen des Gesetzes geschlüpft. Festplatten von ihm waren gelöscht worden und - als sie von
einem Experten rekunstruiert werden sollten, verschwanden sie auf "unerklärliche" Weise. Hahaha. Die CSU/CDU, die "christlichste" aller Parteien stand bis zum Kinn im Bestechnungssumpf der Herrn Schreiber. Keiner wurde verurteilt. Nur der dumme Schreiber, ein kleiner Fisch im Gesatz zu seinem schwarzen Freund FJS. Die Justiz tat, was sie immer tat - die Kleinen mit allen Mitteln
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