23.11.2011, 13:53 Uhr
Der wegen der Plagiat-Affäre als Verteidigungsminister zurückgetretene CSU-Politiker kommt mit einer Geldauflage davon.
Karl-Theodor zu Guttenberg kann aufatmen: Der Ex-Verteidigungsminister muss wegen seiner abgeschriebenen Doktorarbeit nicht vor Gericht. Das bedeutet aber nicht, dass Guttenberg schuldlos ist. Die Justiz lässt die Sache lediglich auf sich beruhen - gegen Zahlung für einen guten Zweck.
Die Staatsanwaltschaft in Hof hat das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker damit eingestellt. Wie die Behörde mitteilte, hat Guttenberg zugestimmt, 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zu zahlen. Das Geld ist bereits überwiesen.
Die oberfränkische Justizbehörde fand im Zuge der Ermittlungen 23 Passagen, bei denen es sich um strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße handelt. Weil der durch die Doktorarbeit entstandene Schaden für die Urheber der Passagen aber "marginal" sei und Guttenberg keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Dissertation gezogen habe, sei das Verfahren eingestellt worden. Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Urheberrecht waren 199 Strafanzeigen in Hof eingegangen.
Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, "ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages" vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter. Immer wieder waren Vorwürfe laut geworden, Guttenberg habe beim Verfassen seiner Doktorarbeit die Hilfe von Wissenschaftlern des Bundestags in Anspruch genommen.
Laut Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt auf eine Anklage verzichten und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen. Voraussetzung ist, dass Gericht und der Betroffene zustimmen. Der Vorteil für Guttenberg ist, dass er als nicht vorbestraft gilt und auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommt. Die Schuldfrage bleibt nach Einstellung des Verfahrens - juristisch gesehen - offen.
Kurz zuvor hatte sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) über ein mögliches politisches Comeback seines Vorgängers geäußert. Er hält die Rückkehr des Ex-Ministers für nicht ausgeschlossen. "Die Entscheidung darüber liegt bei ihm", sagte de Maizière der "Passauer Neuen Presse". "Die Öffentlichkeit sollte das respektieren und nicht jeden seiner Schritte bis in den letzten Winkel verfolgen."
Der Ex-Verteidigungsminister zeigt sich wieder öffentlich. In Halifax nimmt er an einer Diskussion über die Lage der Weltwirtschaft teil. zum Video
Guttenberg war in Folge der Affäre im März als Verteidigungsminister zurückgetreten, nachdem bekanntgeworden war, dass zahlreiche Zitate in seiner Doktorarbeit nicht gekennzeichnet waren. Die Universität Bayreuth hatte ihm Vorsatz bescheinigt und den Doktortitel aberkannt.
Am Wochenende hatte sich der Ex-Minister auf einer Sicherheitskonferenz in Kanada erstmals wieder öffentlich zu Wort gemeldet. In der kommenden Woche soll ein Interview-Buch Guttenbergs mit dem Titel "Vorerst gescheitert" erscheinen, in dem er sich auch zur Aberkennung seines Doktortitels äußert.
Quelle: AFP , dapd , dpa
Bürger schrieb:
am 23. November 2011 um 11:42:41
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20000€
und da wundern sich die Politiker das die Bürger sich politisch anderweitig umschauen.Jeder normale Bürger dürfte nach so einer
Affaire nicht mehr arbeiten und müsste eine Strafe bezahlen die er gar nicht leisten könnte und sich verschulden müsste.In Deutschland wird Recht gesprochen mit zweierlei Maß und das darf nicht sein,gleiches Recht für Alle.Gilt in Deutschland aber nicht hier zählt wieviel Geld hast Du,dann halten wir die Strafe gering.Bin mal gespannt T-Com die Wahrheit veröffentlicht
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feder schrieb:
am 23. November 2011 um 11:41:28
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Plagiataafffäre
An die 3 bisherigern Kommentatoren: Der Justiz Käuflichkeit vorzuwerfen ist typisch, wenn man von der Materie keine Ahnung
hat. Auch Führerscheinverluste können mittels Geldstrafe mit unter durch Zahlung eines Geldbetrages vermieden werden. Als erst schlaumachen!!
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löwe schrieb:
am 23. November 2011 um 11:41:21
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guttenberg
Was hätte dem Guttenberg denn sonst geschehen sollen? Doktortitel wurde bereits aberkannt, Blamage bleibt. Ich weiß nicht,
welche Strafe die Justiz in einem solchen Fall überhaupt verhängt. Seid locker, Leute!
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