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Kannibale von Rotenburg: Film darf gezeigt werden
17.06.2009, 11:13 Uhr
Armin M., als Kannibale von Rotenburg bekannt geworden (Foto: ddp)
Der US-amerikanische Horrorfilm, der sich eng an den Fall des Kannibalen von Rotenburg anlehnt, darf nun doch in Deutschland gezeigt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe; der verurteilte Mörder Armin M. scheiterte dadurch schließlich mit seiner Klage, nachdem er in zwei Instanzen Recht bekommen hatte.
Armin M. hatte im März 2001 einen 43-jährigen Berliner - mit dessen Einverständnis - getötet, zerstückelt und das Fleisch seines Opfers teilweise gegessen. Das Ganze nahm er zur sexuellen Stimulanz auf. Armin M. wurde deswegen später wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Fall sorgte weltweit für Aufsehen.
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Nur inspiriert?
Der Kannibale von Rotenburg war in zwei Instanzen mit seiner Klage gegen den Film erfolgreich, der eigentlich im März 2006 in den Kinos starten sollte. Die US-Produktionsfirma Atlantic Streamline des Deutschen Marco Weber argumentiert, dass der Fall die Filmhandlung nur inspiriert habe. Der Titel "Der Kannibale von Ro
htenburg" unterscheidet sich aber nur einen Buchstaben von der Realität. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte daher in seiner letzten, nun revidierten Entscheidung argumentiert, der Film zeige eine "nahezu detailgetreue Wiedergabe" der Lebensgeschichte von Armin M. und des Tatablaufs.
Kunstfreiheit über Persönlichkeitsrecht
Der BGH bestreitet diese Argumentation nicht, entschied aber jetzt, dass die grundgesetzlich garantierte Kunst- und Filmfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht des Mörders stehe. Zwar könne der Film den Kläger als Person erheblich belasten, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe. Nach Abwägung zwischen seinen Rechten und der Kunst- und Filmfreiheit müsse das Persönlichkeitsrecht jedoch zurückstehen, so die Richter.
Abgrund menschlicher Perversion
Seine Horrortat vom März 2001 war in der Adventszeit 2002 bekanntgeworden. Dabei tat sich ein Abgrund menschlicher Perversionen auf, nachdem klargeworden war, dass sich im Internet Menschen tummeln, die andere essen oder von ihnen gegessen werden wollen. Auf diese Weise fanden der einst der 41-Jährige aus dem hessischen Rotenburg und sein Opfer, ein Ingenieur aus Berlin, aufeinander.
In Beuteln portioniert
Am 10. März 2001 schließlich entmannte und erstach M. den Ingenieur in seinem Haus, zerteilte die Leiche und portionierte sie in Beuteln. Die Tat nahm er mit einer Videokamera auf, später aß er das Fleisch. Nach Hinweisen eines Internet-Users - wenige Tage nach der Tat hatte der Kannibale im Netz nach weiteren Schlachtopfern gesucht, woraufhin sich sage und schreibe 204 Interessenten meldeten - begann das Bundeskriminalamt gegen ihn zu ermitteln. Am 10. Dezember 2002 wurde er festgenommen und legte ein umfassendes Geständnis ab.
Quelle: dpa
, dapd
, AFP