31.05.2011, 20:52 Uhr | Von Alexander Graßhoff
Sabine W. - wie die Nebenklägerin in den Medien oft genannt wurde, in Wirklichkeit aber nicht heißt (Foto: dapd) (Quelle: dapd)
Was hat das Mannheimer Landgericht im Laufe des Mammutprozesses um Wettermoderator Jörg Kachelmann nicht alles getan, um die Persönlichkeitsrechte des prominenten Angeklagten, aber auch der Nebenklägerin zu schützen. Die Medien wurden teilweise wegen Veröffentlichungen zum Prozess kritisiert. Und dann dieser peinliche Fehler: In einer Pressemitteilung zu dem Urteil wurde die Nebenklägerin namentlich genannt.
Selbst in der Urteilsbegründung bekommen die Medien noch ihr Fett weg: "Statt der gebotenen Zurückhaltung [der Presse] gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich."
Und weiter: "Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten."
Für die Medien, die den vollen Namen der Nebenklägerin noch nicht kannten, wurde er nun per Pressemitteilung geliefert. "Es war ein Fehler", gibt Joachim Bock, Vorsitzender Richter und Pressesprecher des zuständigen Landgerichts Mannheim, unumwunden zu. Die Mitteilung habe man eigentlich ohne den Namen der Nebenklägerin veröffentlichen wollen.
Nach Auffassung des Gerichts reichen die Indizien für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus.
Ganz so dramatisch scheint der Richter die Panne indes nicht zu sehen: "In der Hauptverhandlung werden die Namen ja auch genannt, auch die der Zeugen. Die Namen bleiben ja nicht verborgen", so Bock.
In einer neueren Version der Pressemitteilung wurde im Übrigen aus der Nebenklägerin "Frau X". Doch das Internet vergisst bekanntlich nicht.
Geteiltes Echo auf das Urteil im Kachelmann-Prozess: Reaktionen von Journalistin Alice Schwarzer und dem Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn.
Quelle: agr , t-online.de
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