28.02.2011, 09:42 Uhr
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wird schon wieder verlängert (Foto: dpa)
Der Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann geht erneut in die Verlängerung. Er wird nicht wie zuletzt angekündigt, Ende März enden, sondern wahrscheinlich erst im Mai. Darauf verständigten sich am Freitag das Gericht und die Verteidigung.
Am 29. Verhandlungstag wies ein Gutachter darauf hin, dass sich Opfer von Gewalttaten in der Regel gut an die Tat erinnern könnten. Er nährte damit Zweifel an der These, dass Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers Folgen einer Traumatisierung seien.
Der Therapeut von Kachelmanns Ex-Geliebter, Günter Seidler, vertritt die umstrittene Ansicht, Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers seien auf eine Traumatisierung zurückzuführen. Die Frau beschuldigt Kachelmann, er habe ihr ein Messer an den Hals gedrückt und sie vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet das.
In der Regel würden "dramatische Ereignisse in großer Helligkeit erinnert", sagte der psychiatrische Sachverständige Hans-Ludwig Kröber am Freitag vor dem Mannheimer Landgericht. Die alltägliche Erfahrung zeige, dass Gewalttaten gut erinnert werden könnten. Das "Kerngeschehen" bleibe in der Regel fest verankerter Bestand der Erinnerung.
Kröber zufolge führt ein schreckliches Erlebnis auch nicht automatisch zu einem Trauma. Symptome wie Schlafstörungen, Reizbarkeit oder depressive Stimmungen seien zudem kein Beweis für ein Trauma, sondern könnten auch andere Ursachen haben. Kröber hatte die Ex-Geliebte Kachelmanns zwei Tage lang befragt. Die Öffentlichkeit wurde erneut ausgeschlossen als er die Ergebnisse der Befragung schilderte. Das Landgericht Mannheim hatte Kröber als sachverständigen Gutachter beauftragt.
Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bezweifelte unterdessen, dass die Staatsanwaltschaft Angaben einer Zeugin in der Schweiz korrekt wiedergegeben habe. Die Frau soll Kachelmann bei einem Telefonat mit den Ermittlern angeblich belastet haben. Schwenn beantragte, Staatsanwalt Oskar Gattner als Zeugen dazu zu vernehmen.
Nach Schwenns Angaben soll die Frau nie gesagt haben, dass Kachelmann bei einem Treffen kurzzeitig "wie verwandelt gewesen" sei und sie "Angst wie noch nie in ihrem Leben" empfunden habe. Weil sich die Frau geweigerte hatte, vor einem deutschen Gericht auszusagen, waren Richter, Staatsanwälte und Verteidiger zu einer nichtöffentlichen Vernehmung in die Schweiz gereist. Über das Ergebnis ist bisher nichts bekannt.
Die Staatsanwaltschaft betonte, die Frau habe sich anders geäußert als von der Verteidigung dargestellt und verwies auf ein Protokoll, dessen Inhalt nichtöffentlich ist. Das Gericht hatte Zuhörer und Journalisten ausgeschlossen, als das Protokoll von der Vernehmung der Frau verlesen wurde. Es gehe um ihre Beziehung zu Kachelmann und Details aus ihrem Intimleben, hatte das Gericht am Mittwoch erklärt.
Die Kammer will mindestens noch an sechs Tagen verhandeln. Im April wird es voraussichtlich keine Termine geben, da Kachelmann drei Wochen nach Kanada reist, um die Kinder seiner Ex-Frau in Kanada zu besuchen, für die er das Sorgerecht hat. Der Besuch sei notwendig, da er ansonsten sein Besuchsrecht verliere, begründete die Verteidigung die Unterbrechung. Möglicherweise zieht sich das Verfahren sogar bis in den Juni hinein, da Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé im Mai zahlreiche andere Prozess-Termine hat.
Quelle: dpa
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