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Kachelmann-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch

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Verteidigung: Kachelmann aus "Rache und Hass zu Unrecht belastet"

01.06.2011, 10:10 Uhr

Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim (Foto: ddp)

Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim (Foto: ddp)

Im Prozess gegen TV-Moderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung in ihrem Plädoyer Freispruch gefordert. Außerdem solle Kachelmann für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen entschädigt werden, beantragte Verteidiger Johann Schwenn. Es gebe nicht einen Sachbeweis, auf den sich die Anklage stützen könne. Kachelmann sagte auf die Frage, ob er ein letztes Wort wünsche: "Nein danke."

Schwenn übte in seinem Plädoyer über weite Strecken hinweg scharfe Kritik an Teilen der Medien und der Staatsanwaltschaft, die seinen Mandanten "niedermachen" wollten. Kachelmanns früherer Lebenswandel solle ihm das Genick brechen.

"Ich bin gestorben"

Aus "Rache und Hass" habe die Ex-Freundin Jörg Kachelmann bewusst zu Unrecht belastet, sagte Verteidigerin Andrea Combé. Nach ihrer Auffassung hatte die Nebenklägerin, die mit dem Fernsehmoderator elf Jahre lang liiert war, Kachelmann nach langem Zaudern an jenem Abend damit konfrontiert, dass er ein Verhältnis mit einer anderen Frau habe. Die 38-Jährige habe aber auf eine Aussprache gehofft und Angst gehabt, den Geliebten zu verlieren. Sie habe niemals erwartet, dass er gleich mehrere Parallelbeziehungen einräumen würde und auf die Vorwürfe hin "ohne Widerrede aufsteht und geht". Bei ihrer Anzeige habe sie sich von dem Gedanken leiten lassen: "Du hast mich vernichtet, dann vernichte ich dich auch."

Für das Rachemotiv spreche auch, dass sie ihre Reaktion auf die Eingeständnisse Kachelmanns bei der Psychologin mit den Worten beschrieben habe: "Ich bin gestorben."

Es steht Aussage gegen Aussage

Die Nebenklägerin, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, verfolgte das Plädoyer im Gerichtssaal. Immer wieder schüttelte sie bei den Ausführungen still den Kopf und weinte zeitweise.

Combé ging alle Punkte und Zeugenaussagen durch und kam zu dem Schluss: Die Spuren könnten die Schuld des 52 Jahre alten Schweizers nicht belegen und brächten deshalb die Konstellation "Aussage gegen Aussage" nicht zu Fall.

Anwältin schließt Messer als Tatwerkzeug aus

Die Verteidigerin sagte, dass "keine der Spuren" die Aussagen der Nebenklägerin stützte. Sie bezog sich dabei auf DNA-Spuren an einem Messer sowie Blut- und Spermaspuren, die Ermittler auf dem Bettlaken und einem Handtuch gefunden hatten. An dem Messer mit geriffelter Klinge hätten sich wesentlich mehr DNA-Spuren der Frau finden müssen, wenn Kachelmann ihr es über längere Zeit fest an den Hals gedrückt hätte, sagte Combé. Das Argument der Staatsanwaltschaft, diese seien zufällig oder bewusst abgewischt worden, widerspreche jeder wissenschaftlichen Erkenntnis. DNA-Spuren ließen sich nicht einfach wegwischen. "Das Messer ist als Tatwerkzeug eindeutig auszuschließen."

"Kaltschnäuzigkeit" und "schauspielerisches Talent"

Combé geht auch davon aus, dass sich die 38-Jährige die Hämatome an ihren Oberschenkeln selbst beigebracht habe. Die Aussage der Staatsanwaltschaft, es gebe eine natürliche Grenze, sich selbst Schmerzen zuzufügen, ist aus Sicht von Kachelmanns Anwälten nicht stichhaltig: "Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen."

Combé versuchte zudem, die Persönlichkeit der ehemaligen Geliebten zu hinterfragen. Diese hatte eingestehen müssen, dass sie hinsichtlich der Vorgeschichte der angeblichen Tat in ihren ersten Vernehmungen gelogen hatte. Da zeige die "Kaltschnäuzigkeit" und das "schauspielerische Talent" der Frau. Die 38-Jährige hatte unter anderem später eingeräumt, dass sie bereits länger Kontakt zu einer Ex-Geliebten Kachelmanns hatte, als zunächst behauptet. "Dieses Verhalten der Zeugin zeigt deutlich, dass sie Lügen erfinden und aufrechterhalten kann." Combé warf der Radiomoderatorin vor, sie habe "ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst".

Combé verwies zudem auf aussagepsychologische Gutachten, wonach die Nebenklägerin nur äußerst mangelhafte Angaben zum angeblichen Tatgeschehen gemacht habe. Die Annahme, sie sage die Unwahrheit, hätten die Gutachter deshalb nicht verwerfen können. Es sei jedoch "intelligent, wenn man sich bei einer erlogenen Aussage ans Nebulöse hält", sagte Combé.

"Massive Todesangst"

Die Ex-Geliebte beschuldigt Kachelmann, sie nach einem Streit über seine Untreue mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bestreitet das.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist die Schilderung der Frau dennoch glaubhaft, was den Tatvorwurf anbelangt. Sie hält Kachelmann für schuldig und hat eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung beantragt. Seine Ex-Geliebte habe "massive Todesangst" ausgestanden. An der Darstellung der Frau gebe es keinen vernünftigen Zweifel.

Mehrere Gutachter konnten in dem mehr als achtmonatigen Verfahren keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vorwürfe abgeben. Das Urteil soll am 31. Mai fallen.


Quelle: dpa , AFP , dapd

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