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Kachelmann-Prozess: Gericht spricht Jörg Kachelmann frei

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Gericht spricht Jörg Kachelmann frei

31.05.2011, 13:34 Uhr

Nach Auffassung des Gerichts reichen die Indizien für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus.

Der TV-Moderator Jörg Kachelmann ist vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden. Die Richter sahen keine Beweise für die Schuld des 52-Jährigen, seine Freundin im Februar 2010 nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben.

Jörg Kachelmann wird nach dem Urteil für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Kachelmann hatte vor der Verkündigung des Urteils versteinert gewirkt, danach schien er erleichtert. Das Urteil wurde im Gerichtssaal mit Jubel aufgenommen. Es ging ein Aufschrei durch das Publikum. Die Begründung des Urteils dauerte eine knappe Stunde.

Kachelmanns Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, hatte den Gerichtssaal erst wenige Minuten nach Verkündung des Freispruchs betreten. Sie kam also erst zur Begründung des Urteils.

Im Zweifel für den Angeklagten

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Landgericht Mannheim habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei. Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung "abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt".

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"Recht ist nicht immer Gerechtigkeit"

Geteiltes Echo auf das Urteil im Kachelmann-Prozess: Reaktionen von Journalistin Alice Schwarzer und dem Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn. zum Video

Seidling sagte weiter, das Gericht sei überzeugt, die juristisch richtige Entscheidung getroffen zu haben. Eine Befriedigung verspüre das Gericht jedoch nicht. "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht - ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle, rachsüchtige Lügnerin."

Frauen "manipuliert" und "seismografisch geführt"

Nach den Vorbemerkungen ging Seidling auf Kachelmanns einzige Aussage ein, die er beim Haftrichter gemacht hatte. Diese seien in Bezug auf seine Beziehung zu der Radiomoderatorin unwahr gewesen. Er hatte ausgesagt, es habe nie Pläne für ein gemeinsames Heim gegeben. Das sei durch die Beweisaufnahme widerlegt. Tatsächlich wurde die Einrichtung für das Haus im Schwarzwald besprochen. Kachelmann habe die Frauen "manipuliert" und "seismografisch geführt", sagte Seidling in der Urteilsbegründung. Die Kammer war auch überzeugt, dass er in der fraglichen Nacht seine zahlreichen Parallelbeziehungen eingestand und von psychischen Problemen berichtete.

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Rückblick: Der Fall Kachelmann
Jörg Kachelmann ist freigesprochen (Foto: dpa)

Eine Ex-Freundin hatte dem Moderator vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. zum Video

Allerdings habe auch die Frau teilweise die Unwahrheit gesagt. So habe sie die Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und der einer anderen Frau schon viel früher erhalten. Sie hatte auch Kontakt zu der Nebenbuhlerin aufgenommen, was sie aber der Polizei über Monate verschwieg. Diese Lügen in Teilbereichen "hatten in der Beweiswürdigung eine nicht unerhebliche Bedeutung", so der Richter. Allerdings mache das nicht ihre gesamte Aussage von vornherein unglaubwürdig. Es müssten dann aber alle weiteren Beweismittel sorgfältig geprüft werden. Die Verletzungen der Frau und das Messer "seien aber als Beweise für die Schuld oder Unschuld nicht geeignet".

Die Spurenlage könne in die eine wie in die andere Richtung gedeutet werden. Für die Strafkammer stehe deshalb nicht fest, dass es zu einer Straftat gekommen war, als Kachelmann die Wohnung der Nebenklägerin in der Nacht im Februar 2010 verließ.

Scharf kritisierte der Vorsitzende Richter außerdem Verteidiger Johann Schwenn. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten vor der Strafkammer Anstand und Respekt vermissen lassen. Schwenn wetterte im Anschluss an das Urteil jedoch erneut gegen das Mannheimer Landgericht. Die Kammer hätte den Angeklagten "zu gerne verurteilt" und in ihrer Urteilsbegründung nochmal "richtig nachgetreten", um "den Angeklagten maximal zu beschädigen". Schwenn sprach von einem "befangenen Gericht" und einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal".

Geliebte beschuldigte Kachelmann

Eine langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden. Mehrere Gutachter konnten keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vorwürfe abgeben, die die 38-Jährige erhoben hatte.

Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Staatsanwaltschaft prüft Revision

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt." Die Staatsanwaltschaft prüft nun eine Revision. Sie werde sich damit in der vorgeschriebenen Frist von einer Woche befassen, sagte ein Sprecher. Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé sagte, sie sei sich ganz sicher, dass eine Revision keine Chance hätte.

Kachelmann war im März vorigen Jahres festgenommen worden und hatte vier Monate lang in Untersuchungshaft gesessen. Der Indizienprozess vor der 5. Großen Strafkammer, in dem Aussage gegen Aussage stand, dauerte rund neun Monate. Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende.

Meteomedia: Kachelmann steigt wieder voll ein

Jörg Kachelmann wird nach seinem Freispruch wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen. Das gab das Unternehmen bekannt. Auch bei Radio Basel, wo Kachelmann seit Monaten einmal die Woche auf Sendung ist, werde der Schweizer nun künftig des öfteren zu hören sein, sagte Chefredakteur Christian Heeb.

Kachelmann war auch während seines Prozesses Verwaltungsratspräsident von Meteomedia geblieben. Das Unternehmen freue sich "über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers", hieß es in einer Stellungnahme. "Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können." Dazu gehörten auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, dem deutschen Sender Radio Primavera und Twitter. Auch seien zusätzliche öffentliche Auftritte in Zukunft nicht ausgeschlossen.

ARD entscheidet später

Die ARD will Kachelmann jedoch vorerst nicht ins Programm zurückholen. "Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist und das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat, sieht die ARD in dieser Angelegenheit keinen Entscheidungsbedarf", sagte ein ARD-Sprecher. Der Schweizer hatte seit Mitte der 90er Jahre Wettervorhersagen für ARD-Anstalten moderiert, seit 2002 war er regelmäßig unter anderem nach den "Tagesthemen" und im Morgenmagazin zu sehen.


Quelle: dpa , dapd , AFP , t-online.de

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