02.03.2011, 09:12 Uhr
Kachelmann-Prozess in Mannheim: Mobilfunk- und Computerdaten waren Thema im Gerichtssaal (Foto: dapd)
Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist bekannt geworden, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat im Internet nach einer möglichen Nebenbuhlerin suchte. Das sagte ein Polizeibeamter vor dem Landgericht Mannheim aus.
Das Gericht vernahm am Dienstag zwei Technik-Experten der Polizei, die unter anderem Daten vom Mobiltelefon Kachelmanns ausgewertet hatten. Außerdem wurden Handy und Laptop der langjährigen Freundin Kachelmanns untersucht. Die 37-Jährige beschuldigt den Moderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet dies. Der Ausdruck des Chat- und Email-Verkehrs zwischen den beiden vom Juni 2006 bis zum Vortag des Treffens vom 9. Februar 2010 umfasse 1400 Seiten, berichtete einer der Experten.
Den Ermittlungen zufolge hatte es in der Nacht zum 9. Februar 2010 in der Wohnung der Freundin einen Streit wegen Kachelmanns Untreue gegeben. Die Schwetzinger Freundin soll Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau anonym zugesandt bekommen und ihn deshalb zur Rede gestellt haben. Kachelmann gab offenbar sein Verhältnis mit dieser und anderen Frauen zu. Danach folgte laut Kachelmann die einvernehmliche Trennung.
Nach Angaben der Ex-Freundin kam es zur Vergewaltigung. Einer der Experten sagte nun aus, dass diese den Namen der anderen Frau schon im Februar 2009 bei Facebook eingegeben hatte.
Keine Hinweise habe es darauf gegeben, dass sich die Frau im Internet über Verletzungsspuren bei Vergewaltigungen informierte. Entsprechende Suchwörter hätten keine Treffer ergeben. Ein Löschprogramm hatte die Ex-Freundin laut Aussage nicht installiert. Es seien auch keine Hinweise auf manuelle Löschungen gefunden worden. Selbst bei manuellen Löschungen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Datenfragmente zu finden sein, so der Polizist vor dem Mannheimer Landgericht.
Ein weiterer Polizeibeamter sagte aus, in Kachelmanns Handy seien keine ausgehenden Daten vorhanden, allerdings zahlreiche Eingänge. Sie füllten beim Ausdruck über 500 Seiten. Bei seinem zweiten Handy sei das Passwort nicht bekannt gewesen. Es konnte deshalb nicht ausgewertet werden.
Zuvor war es am 30. Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess zu einem Wortwechsel zwischen Verteidigung und Richterbank gekommen. Nachdem in der vergangenen Woche bekannt geworden war, dass der Prozess bis in den Mai dauern soll, warf Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dem Gericht vor, "mit Hängen und Würgen etwas Belastendes finden zu wollen". Die 5. Große Strafkammer mache "Termine ad infinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinn macht". Mittlerweile dauert der Prozess bereits 30 Verhandlungstage.
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling entgegnete, das Gericht komme Kachelmann entgegen, indem es ihn im April für drei Wochen zu seinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess solle dann im Mai abgeschlossen werden. Der beisitzende Richter Joachim Bock wies Schwenns Vorwürfe als "schlichte Unterstellungen" zurück.
Der Verteidiger greife die Strafkammer vor allem in öffentlicher Hauptverhandlung an. Wörtlich sagte Richter Bock zu Schwenn: "Sobald die Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gut unterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch in öffentlicher Hauptverhandlung fortsetzen könnten." Der Wortwechsel endete nach 45 Minuten relativ versöhnlich. Richter Bock stellte fest, dass man sich fast einig sei.
Quelle: dapd , dpa
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