
17.02.2011, 11:15 Uhr
Außer Spesen nichts gewesen: Für Tausende Euro reiste der Tross im Kachelmann-Prozess in die Schweiz, um dort eine Zeugin zu vernehmen. Doch Belastendes kam bei dem stundenlangen Verhör nach "Spiegel-Online"-Informationen nicht heraus.
Der Ausflug des Mannheimer Gerichts nach Zürich hat im Vergewaltigungsfall Kachelmann offenbar nicht das von der Staatsanwaltschaft erhoffte Ergebnis gebracht. Anlass der Reise, bei der pro Teilnehmer 300 Euro Übernachtungskosten entstanden sein sollen, war die Vernehmung der Schweizer Fotografin Linda T., die den Wettermoderator bei einem Fotoshooting am 17. Januar 2010 kennengelernt hatte. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft war auf T.s Telefonnummer gestoßen, als sie nach der Festnahme Kachelmanns seine Handys auswerten ließ.
In einzelnen Medien wurde die Frau als "Geliebte Nr. 10" bezeichnet, was die Zeugin nach "Spiegel-Online"-Informationen nun jedoch nicht bestätigte. Sie sei weder je Kachelmanns Geliebte noch eine Partnerin gewesen. Man habe sich bei dem Shooting gut verstanden und beim Abschied geküsst. Dieser Annäherung Kachelmanns, die sie angeblich nicht beabsichtigt hatte, habe sie sich nicht widersetzt. Zu weiteren Treffen sei es nicht gekommen.
Meldungen, die Frau sei nach der Begegnung mit Kachelmann im Januar 2010 traumatisiert und für längere Zeit arbeitsunfähig gewesen, erwiesen sich ebenfalls als falsch. Linda T. war im Sommer vorigen Jahres krankgeschrieben - wegen Arbeitsüberlastung. Dies habe sie die Mannheimer Staatsanwaltschaft auch wissen lassen, hieß es.
Linda T. hatte sich geweigert, in Deutschland vor Gericht auszusagen. Da die Staatsanwaltschaft in ihr eine mögliche Belastungszeugin sah, die eventuell eine Neigung Kachelmanns zu sexuellen Übergriffen hätte offenbaren können, machten sich Richter und Ergänzungsrichter, zwei Staatsanwälte, der Nebenklagevertreter, die Verteidigung und der Angeklagte zu ihr auf den Weg.
In Zürich wurde die Frau von einem Schweizer Staatsanwalt vernommen. Die Prozessbeteiligten aus Deutschland durften ihr keine Fragen stellen, sondern mussten diese vorlegen. Nicht alle Fragen der Deutschen, verlautete aus der Schweiz, seien jedoch zugelassen worden.
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