22.03.2011, 11:18 Uhr
Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde nach zweiwöchiger Pause fortgesetzt (Foto: dpa)
Nach zweiwöchiger Prozesspause ist in Mannheim der Prozess gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann fortgesetzt worden. Sein Verteidiger Johann Schwenn hat am 32. Verhandlungstag erneut den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch das Magazin "Focus" und "Bild am Sonntag" erhoben. Er beantragte vor dem Landgericht Mannheim, die Chefredakteure beider Printmedien sollten die Vergütungsvereinbarung mit der Schweizer Zeugin vorlegen.
Anfang März waren in beiden Medien detaillierte Berichte über die angebliche Aussage einer Schweizer Zeugin veröffentlicht worden. Danach berichtete sie von schweren Übergriffen Kachelmanns. Er habe sie an den Haaren gezogen, am Hals gepackt und geschlagen. Der Vorfall soll sich rund drei Wochen vor der mutmaßlichen Vergewaltigung ereignet haben, für die sich Kachelmann vor Gericht verantworten muss. Schwenn vermutet, dass die Frau von beiden Presseorganen Geld bekam. Falls die Chefredakteure den Vertrag nicht offenlegten, müssten die Redaktionsräume durchsucht werden, forderte der Verteidiger.
Die Vernehmung der Schweizer Zeugin erfolgte am 15. Februar 2011 in Zürich, weil sie nicht vor einem deutschen Gericht erscheinen wollte. Sie hatte beantragt, die Öffentlichkeit von der Verlesung ihres Aussageprotokolls im Landgericht Mannheim auszuschließen, um ihre Intimsphäre zu schützen. Anfang März erschienen dann die Berichte mit detaillierten Angaben über ihre angebliche Aussage zu den Übergriffen. Auch Bilder der Schweizer Zeugin wurden veröffentlicht.
Schwenn hält die Frau selbst für die Informantin der Medien. Sie habe ein "wirtschaftliches Interesse", sagte Schwenn. Sie habe den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zum Schutz ihrer Intimsphäre beantragt, sondern weil sie "in Wahrheit nur ein Geschäft machen will". Ob die Frau selbst die Informantin war oder die Medien über andere Quellen von ihrer Aussage erfuhren, ist nicht bekannt.
Die Strafkammer stellte die Entscheidung über die Beweisanträge zurück. Am Montag wurde zunächst eine 30-jährige Frau vernommen, die 2001 von Kachelmann geschlagen worden sein soll und dies nach seiner Verhaftung der Staatsanwaltschaft gemeldet habe. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb ursprünglich ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung eingeleitet, das aber im Hinblick auf den Vergewaltigungsprozess vorläufig eingestellt wurde.
Am Nachmittag wurde die Kriminalbeamtin vernommen, die als erste mit dem angeblichen Vergewaltigungsopfer, einer 38-jährigen Radiomoderatorin, über die angebliche Tat sprach. Sowohl bei der Vernehmung der 30-jährigen Frau als auch der Kommissarin musste die Öffentlichkeit den Saal verlassen.
Der 52-jährige Wettermoderator muss sich seit dem 6. September 2010 wegen schwerer Vergewaltigung seiner Ex-Freundin verantworten. Kachelmann bestreitet die Tat. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
Quelle: dapd
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