10.03.2010, 14:08 Uhr | dpa/APN
Der Angeklagte soll seine Tochter Büsra mit 68 Messerstichen getötet haben (Foto: ddp)
Wegen Mordes an der 15-Jährigen Büsra aus Schweinfurt hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Vater des Mädchens gefordert. Am Nachmittag soll das Urteil fallen.
Mehmet Ö. habe seine schlafende Tochter im Juni 2009 mit 68 Messerstichen umgebracht, weil sie mit ihrer weltlichen Lebensweise nicht in sein patriarchalisch geprägtes Weltbild gepasst habe, sagte Oberstaatsanwalt Rainer Gündert vor dem Landgericht Schweinfurt. Der 46 Jahre alte Dönerbudenbesitzer habe Büsra ganz bewusst getötet, nicht aus Versehen. "Eine Affekttat scheidet aus."
Dass die lebensfrohe Gymnasiastin einen türkischstämmigen Freund gehabt habe, sei für Mehmet Ö. ein "ganz erhebliches Problem" gewesen, erklärte Gündert. Aus diesem geringen Anlass heraus habe er sein Kind heimtückisch und geplant umgebracht. "Das ist schwerlich nachzuvollziehen", betonte der Oberstaatsanwalt zum Schluss des zweieinhalbwöchigen Mordprozesses.
Die Verteidigung sprach sich hingegen für eine mildere Strafe aus. Mehmet Ö. habe unter einer schweren Depression gelitten, die seine Schuld- und Steuerungsfähigkeit vermindert habe. "Diese Tat hätte nicht passieren müssen, wenn man erkannt hätte, welche Probleme mein Mandant hatte", sagte Anwalt Jan Paulsen.
Aufgrund seiner geistigen Störung habe sich Mehmet Ö. immer weiter in "irrationale, verzweifelte Ängste" um die Zukunft seiner Tochter hineingesteigert. Letztlich habe er keinen anderen Ausweg gesehen, als das Mädchen umzubringen. Nicht der Freund der Tochter sei Auslöser der Tat gewesen, sondern die Sorge um das Mädchen selbst. "Er wollte sie eigentlich nur schützen", sagte Paulsen.
Der Anwalt der als Nebenklägerin aufgetretenen Mutter des Mädchens schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Er sprach allerdings von einer besonderen Schwere der Schuld. Danach käme Mehmet Ö. nicht nach 15 Jahren Haft wieder auf freien Fuß. Büsra sei "bestialisch abgeschlachtet" worden, sagte Anwalt Michael Schulze.
In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bat Mehmet Ö. für den Mord erneut um Entschuldigung. "Ich bereue sehr, was ich gemacht habe, das war ein großer Fehler", sagte er. Er sei in der Rolle eines Vaters, der den Verstand verloren habe. "Ich habe sie getötet, um sie vor den schlimmen Sachen zu schützen".
Quelle: dpa
Pedro I. schrieb:
am 12. März 2010 um 16:54:18
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Ehrenmord
Noch zwei Generationen, dann wird das auch in Deutschland zur Regel. Dann sind wir dank deutscher Selbstverwirklichung und
orientalischer Virilität in hierzulande der Minderheit.
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Klaus schrieb:
am 11. März 2010 um 09:57:20
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Ehrenmord
Fortsetzung: Wir haben mit unseren kriminellen bereits genug zu tun. Damit mich niemand falsch versteht: Die sich integrieren
können natürlich bleiben. Aber wie gesagt - an unseren Lebensstil angepasst. Denken sie daran, wie mit dem "Westen" in den Ländern der bei uns lebenden Ausländer umgegangen wird.
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M schrieb:
am 11. März 2010 um 09:40:04
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lol
auch wenns nicht Lustig ist, muss ich doch imemrwieder lachen wenn ich else, wegen depression verringerte Schuldfähigkeit
Mag sein, daß
er dann nicht geistig vollzurehcnungsfähig an der Tat "schuld" sei, das sowas aber das Strafmaß beeinflussen soll ist absolut lächerlich. Jemand der wegen diverser Probleme weniger "Steuerungsfähig" ist, ist ein noch höheres Risiko für die Allgemeinheit und gehört neben der Strafe noch extra scharf beobachtet (oder gar verwahrt). Armseelige Justiz hier
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