02.11.2011, 14:59 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Könnte schon bald in Schweden sein: Wikileaks-Gründer Julian Assange (Quelle: dpa)
London (dpa) - Der Internet-Rebell und Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Das hat der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden und damit eine Berufung von Assange verworfen.
Assange hat eine weitere Berufungsmöglichkeit zum Supreme Court. Sollte er diese nicht wahrnehmen, könnte er binnen 14 Tagen nach Schweden geflogen werden.
Dem 40 Jahre alten Australier werden in dem skandinavischen Land Sexualstraftaten vorgeworfen. Er soll im August 2010 Sex mit zwei Frauen gehabt haben. Ohne die Einwilligung der Frauen soll der Geschlechtsverkehr ungeschützt gewesen sein. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.
Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks argumentiert, es gebe bisher keine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens.
Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht. Assange lebt seit Februar auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.
Quelle: dpa
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