02.02.2011, 08:22 Uhr
Jörg Kachelmann ist angeklagt, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben (Foto: dpa)
Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat der Gerichtsmediziner Rainer Mattern sein Gutachten vorgestellt. Danach können die Verletzungen des angeblichen Opfers von dem aufgefundenen Messer stammen. Eine Selbstverletzung sei aber ebenfalls nicht auszuschließen, betonte der 65-Jährige.
Der kommissarische Leiter der Rechtsmedizin an der Universitätsklinik Heidelberg sagte vor dem Landgericht Mannheim: "Ich kann nicht beweisen, dass der Angeklagte die Verletzungen beigebracht hat, aber ich halte es traumatomechanisch für möglich." Die Verletzungen am Hals und die blauen Flecke an den Oberschenkeln der Frau können folglich durch die Krafteinwirkung eines Messers beziehungsweise der Knie entstanden sein. Für eine Selbstverletzung müssten ganz bestimmte Bedingungen erfüllt gewesen sein.
Die langjährige Freundin Kachelmanns gibt an, er habe sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat, seine Verteidiger sprechen von Selbstverletzungen.
Selbstverletzungen konnte Mattern nicht ausschließen. Es müssten aber mehrere Faustschläge mit einer Krafteinwirkung von etwa 500 Kilonewton gewesen sein, um die blauen Flecke an den Beinen herzustellen. Die Hämatome wären aber auch möglich, wenn man das gebeugte Knie auf die geschlossenen Oberschenkel drückt. Mattern hatte hierzu selbst Versuche mit seiner Ehefrau durchgeführt. Er hatte seine Knie mit Farbe bemalt, sodass die Abdrücke an den Oberschenkeln seiner Frau sichtbar wurden. Die Stellen mit höchster Krafteinwirkung lagen an ähnlichen Stellen wie die des angeblichen Tatopfers.
Die Halsverletzungen könnten von dem Messer durch längeres Andrücken des Messerrückens verursacht worden sein. Dass nicht nur eine Linie entstand, könne damit erklärt werden, dass das Messer nicht völlig statisch nur an eine Stelle gehalten wurde.
Dass sich die Frau die Kratzspuren am Hals selbst mit den Fingernägeln zufügte, hielt der gerichtlich bestellte Sachverständige für wenig wahrscheinlich. Eine Fotografie mit seiner Assistentin zeigte, dass beim Kratzen am Hals die Haut Falten wirft. Es sei sehr schwierig, eine durchgehende Linie herzustellen. Aber ausschließen könne man das nicht.
Dass die Halsspuren des möglichen Opfers kürzer als der Messerrücken waren, ist für Mattern erklärbar. Die Druckintensität sei nicht über die gesamte Fläche gleich.
Mattern hatte die Freundin Kachelmanns erstmals am Mittag des 9. Februar 2010, etwa elf Stunden nach der angeblichen Tat, untersucht. Weitere Untersuchungen folgten. Er legte dem Gericht zahlreiche Fotografien vor, die er in zeitlichen Abständen gemacht hatte. Er hatte auch einmal das angebliche Tatmesser an den Hals der 37-jährigen Radiomoderatorin gehalten. Sie habe geweint und zu zittern begonnen. Er habe das Experiment dann beendet.
Einem Privatgutachten des von Kachelmann beauftragten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann widersprach Mattern in wesentlichen Punkten. Brinkmann, der vom Gericht als sachverständiger Zeuge vernommen worden war, hatte Faustschläge als Ursache für die blauen Flecke gesehen. Die Halsverletzungen stammten laut Brinkmann eher von Kratzspuren mit dem Fingernagel.
Brinkmann hatte ausgesagt, er habe in Selbstversuchen in seinem Institut in Münster blaue Flecke an den Oberschenkeln mit Faustschlägen hergestellt. Er habe auch einen Selbstversuch mit dem angeblichen Tatmesser an seinem Arm gemacht. Dabei sei eine andere Kratzspur entstanden als die am Hals des mutmaßlichen Opfers. Fotografien von seiner im Selbstversuch hergestellten Kratzspur legte Brinkmann dem Gericht allerdings nicht vor.
In den nächsten Wochen werden zahlreiche psychologische Gutachten folgen, die sowohl vom Gericht bestellt wurden als auch privat vom Angeklagten in Auftrag gegeben wurden. Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die gerichtlich bestellte Aussagepsychologin Luise Greuel war vor rund einer Woche als unbegründet abgelehnt worden. Die Bremer Psychologin wird vom Gericht also als Gutachterin gehört werden.
Quelle: dpa , dapd
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