11.05.2011, 17:16 Uhr
TV-Moderator Jörg Kachelmann: Am 31. Mai soll das Urteil fallen (Foto: dpa)
Der Prozess gegen den TV-Moderator Jörg Kachelmann geht in die Schlussrunde. Nach dem Ende der Beweisaufnahme steht nun die Urteilsverkündung bevor. Das Landgericht Mannheim lehnte am 41. Verhandlungstag alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Am 31. Mai soll das Urteil gesprochen werden.
Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn ist zuversichtlich. Er habe "keinen Anlass in Depression zu verfallen" - im Gegensatz zu der Prognose noch zur Jahreswende, sagte Schwenn.
Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Ex-Geliebten dürften es schwer haben, an ihrer bisherigen Linie festzuhalten, sagte Schwenn. Die 38-jährige Frau wirft Kachelmann vor, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe. Die Plädoyers der Anklage und der Nebenklage sind für den 18. Mai geplant. Am 24. Mai kommt die Verteidigung zu Wort.
Schwenn nutzte den 41. Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Anwalt sprach von einer "unglaublichen Verrohung". Auch der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, dass es im Fall Kachelmann "eine Medienberichterstattung unbekannten Ausmaßes" gegeben hätte, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe. Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, "Focus" und "Bild am Sonntag" zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen.
Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht. Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf.
Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zu stellen. Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Er konnte weder beweisen, dass sich die Frau die Verletzungen an Hals und Oberschenkel selbst zugefügt hat, noch dass sie von Kachelmann stammen.
Den Antrag der Staatsanwaltschaft, Zeugen zu angeblichen Medienkontakten der Kachelmann-Seite vernehmen zu lassen, lehnte das Gericht ebenfalls ab.
Der TV-Moderator ließ am Ende der Beweisaufnahme offiziell seine Heirat bestätigen. Pflichtverteidigerin Andrea Combé ging außerhalb der Hauptverhandlung ins Richterzimmer. Die Strafkammer gab anschließend bekannt, dass Kachelmann am 9. März Mirjam zur Frau genommen habe. Es handelt sich um die Studentin, die im März 2010 bei der Verhaftung Kachelmanns im Frankfurter Flughafen dabei war und in Mannheim als erste Kachelmann-Freundin vernommen worden war. Bei ihrer Aussage am 15. September 2010 war sie noch nicht mit ihm verheiratet und auch nicht verlobt.
Quelle: dapd , dpa
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