03.09.2008, 20:18 Uhr
Nach islamischem Recht kann ein Täter mit der Zahlung von Blutgeld Vergeltungsmaßnahmen bis hin zur Blutrache entgehen. Die Angehörigen eines Opfers müssen sich nicht auf eine solche Wiedergutmachung einlassen. Bei hinreichenden Beweisen können sie etwa bei Mord verlangen, dass dem Täter mit gleicher Münze heimgezahlt wird. Das reicht bis zu dessen Hinrichtung.
In manchen islamischen Ländern wird das archaische Prinzip Auge um Auge oder Blutgeld noch heute angewandt. In ländlichen Gebieten Afghanistans werden viele Streitfälle von Dorfältesten entschieden. Mörder und Verbrecher können sich mit einem Blutgeld freikaufen.
Quelle: dpa
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