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Inzest-Prozess von Willmersbach: Haftstrafe für Vater


Justiz
Haftstrafe für Inzest-Vater von Willmersbach

Von dpa, dapd, afp
Aktualisiert am 19.12.2011Lesedauer: 3 Min.
Zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt: Adolf B.Vergrößern des BildesZu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt: Adolf B. (Quelle: dapd)
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Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner eigenen Tochter geschlafen, aber nach Ansicht der Richter nicht gegen deren Willen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen 69 Jahre alten Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Den Vergewaltigungsvorwurf ließ das Gericht dabei fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte Adolf B. seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die heute 46 Jahre alte Renate B. hatte ihren Vater im März angezeigt. Im Prozess warf sie ihrem Vater vor, er habe sie 34 Jahre lang - seit ungefähr ihrem zwölften Lebensjahr - regelmäßig mit Gewalt zum Sex gezwungen und mit dem Tode bedroht, falls sie ihn verrate. Renate B. bekam drei behinderte Kinder, von denen zwei als Kleinkinder starben.

Der Vater hingegen sprach von einvernehmlichem Sex. Er gab an, seine Tochter habe sogar die Initiative ergriffen. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.

Auf der Grundlage der Aussagen von Renate B. hatte die Staatsanwaltschaft dem Familienvater zunächst knapp 500 Vergewaltigungen vorgeworfen, diese Zahl aber später auf 247 reduziert. Die mehr als zwanzig Jahre zurückliegenden Fälle sind verjährt, darunter auch jene, nach denen die Tochter schwanger wurde. Der Richter sah nun zehn Fälle des einvernehmlichen Beischlafs als nachweisbar an. Darüber hinaus seien die Vorfälle unklar, hieß es.

"Aussage nicht konstant"

Der Vorsitzende der Strafkammer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, die vorgebliche Gewalt sei nicht nachweisbar gewesen. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers: Die Frau habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. "Ihre Aussage ist nicht konstant", sagte der Kammervorsitzende.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es auch Anhaltspunkte dafür, dass die Tochter zu Übertreibungen neigt. "Sie hat von Aussage zu Aussage eins draufgesattelt und Ereignisse immer dramatischer dargestellt", sagte Heydner. Zudem sei die Tochter so selbstständig gewesen, dass sie ohne weiteres hätte ausziehen können. Dafür habe sie sich aber erst entschieden, als sie Ende 2010 zu ihrer großen Enttäuschung erfahren habe, dass sie einmal das Elternhaus nicht allein erben werde.

Das Gericht betonte zugleich, es gehe nicht darum, der Tochter etwas anzulasten. So sei diese gerade als junges Mädchen Opfer sexueller Übergriffe des Vaters geworden.

Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Sie sprach von besonders schweren Vergewaltigungen und von einem Klima der häuslichen Gewalt, in dem das Opfer aufgewachsen sei. Renate B. habe die Erfahrung gemacht, dass ihr niemand helfe - der Inzest war Zeugen zufolge seit 1982 in der Region ein offenes Geheimnis. "Es gibt keine Strafe, die dem Ganzen gerecht werden würde", betonte die Staatsanwältin. Adolf B. habe seiner Tochter ein eigenständiges Leben genommen.

Anwältin Andrea Kühne, die Renate B. als Nebenklägerin vertrat, erklärte, Renate B. habe ihren Vater einerseits als ihren Peiniger erlebt und gehasst, gleichzeitig aber als ihren Vater auch geliebt. Bei einer solchen "ambivalenten schmerzhaften Doppelbindung" würden negative Gefühle häufig erst zugelassen, wenn sich eine Bindung lockere.

Verteidiger: "Sie hatte bestimmte Bedürfnisse"

Verteidiger Karl Herzog hielt im Prozess dagegen, er halte es für "völlig unglaubwürdig", dass Renate B. nicht freiwillig mitgemacht habe. "Man kann durchaus davon ausgehen, dass sie bestimmte Bedürfnisse hatte, die anderweitig nicht befriedigt werden konnten", sagte der Jurist und berief sich dabei auch auf Zeugenaussagen, wonach die beiden nach außen harmonisch wirkten.

Renate B. habe aus der Beziehung auch wirtschaftliche Vorteile gezogen, sagte Herzog. Sie habe nicht arbeiten müssen, und da sie den Ämtern den wahren Vater ihrer Kinder verschwiegen habe, habe sie Unterhaltszahlungen vom Staat bekommen. "Inzestuöse Verhältnisse gibt es zuhauf", fasste Herzog zusammen. Er forderte, den 69-Jährigen lediglich wegen Inzests zu einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren zu verurteilen.

Der Verteidiger bezeichnete den Fall aber auch als "unaussprechlich" und betonte, niemand sollte "normale Maßstäbe" bei der Beurteilung ansetzen, da man es hier mit "Leuten auf enorm niedrigem Niveau" zu tun habe.

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