20.11.2007, 19:41 Uhr | Jürgen Oeder, AFP
Auf der Suche nach "Störern" werden hunderttausende Autokennzeichen gefilmt (Quelle: dpa)Der legendäre BKA-Chef Horst Herold, bekannt als Erfinder der Rasterfahndung, hätte sich sicherlich gefreut über die vielen Videokameras, die in acht Bundesländern tagtäglich hunderttausende Autos filmen und ihre Kennzeichen automatisch mit Fahndungsdateien des Bundeskriminalamtes und der Schengen-Staaten abgleichen. Verantwortlich für diese vorsorgliche Überwachung der Bevölkerung ist allerdings nicht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble). Es sind vielmehr acht seiner Länderkollegen, die ihre Polizeigesetze um diese weitreichende Maßnahme ausgeweitet haben. Womöglich unzulässig, wie sich am Dienstag in Karlsruhe zeigte.
Nicht-Treffer würden "unverzüglich" gelöscht
Dort, vor dem Bundesverfassungsgericht, verteidigten Juristen und Landespolitiker wie der hessische Innenminister Volker Bouffier die automatische Erfassung der Autokennzeichen. Sie diene vor allem dazu, gestohlene Autos und Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz ausfindig zu machen. Dazu würden etwa von Kameras an Autobahnen sämtliche Nummernschilder der vorbeifahrenden Autos gelesen und mit rund 2,7 Millionen Einträgen der zwei Fahndungsdatenbanken abgeglichen. Nicht-Treffer würden "unverzüglich" gelöscht.
Versicherungszahler und Kleinkriminelle
In Hessen gab es laut Bouffier unter drei Millionen Datenscanns seit August 300 Treffer. In Bayern, wo allmonatlich fünf Millionen Kennzeichen überprüft werden, sind es nach Landesangaben gar nur 150 Treffer. Überwiegend handelt es um säumige Versicherungszahler und Kleinkriminelle. "Bewegungsprofile erstellen wir aber nicht", versicherte Bouffier, in Karlsruhe.
Bewegungsprofil wäre möglich
Technisch machbar wäre dies aber, räumte ein Polizeiexperte allerdings ein. Würden die Videokameras der Länderpolizeien in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und bald auch Sachsen vernetzt mit jenen zehntausenden Kameras des Bundes zur Lkw-Mauterfassung auf den Autobahnen, dann wäre der Überwachungsstaat perfekt. Jede längere Autofahrt würde dokumentiert. Laut Gericht erfassen die Mautkameras des Bundes "schon jetzt alle vorbeifahrenden Fahrzeuge, also nicht nur Lastkraftwagen". Zwar werden derzeit nur Daten zur Mauterhebung genutzt, doch plant Schäuble, die Aufnahmen auch zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen zu können.
Die Verfassungshüter in Karlsruhe sehen ein Ungleichgewicht zwischen "Freiheit und Sicherheit" (Quelle: dpa)Bekannte "Störer"
Die Länderregelungen zielen schon jetzt über Autodiebe und Versicherungspreller hinaus. In ihnen heißt es nur diffus, dass Daten zu "Fahndungszwecken" erhoben würden. Doch was darunter zu verstehen ist, ist den Ländergesetzen nicht zu entnehmen. Auf die kritischen Fragen von der Richterbank räumte der Rechtsvertreter von Schleswig-Holstein, Bodo Pieroth, ein, dass auch die "polizeiliche Beobachtung" ein Kriterium der Fahndungsdatei sei. Die Datensätze der Überwachungsgeräte könnten deshalb etwa zur Gefahrenabwehr ergänzt werden um die Autokennzeichen von bekannten "Störern".
Missliebige Demonstranten
Beim nächsten G-8-Gipfel in Deutschland etwa könnte der Staat unauffällig und noch weit von den Tagungsorten entfernt missliebige Demonstranten vorbeugend und im eigentlichen Wortsinn unauffällig aus dem Verkehr ziehen und sie so um eines ihrer wesentlichen Grundrechte, die Versammlungsfreiheit, bringen. In Großbritannien wo die Videotechnik laut Gericht eingekauft wurde, fördert die Regierung inzwischen den massiven landesweiten Aufbau von Überwachungskameras. In einer zentralen nationalen Datenbank sollen erfasste Kennzeichen dann bis zu fünf Jahre gespeichert werden.
"Verhältnis von Freiheit zu Sicherheit"
So weit werden es die Verfassungshüter hierzulande aber nicht kommen lassen. Zumindest vorerst. Mit ihren kritischen Fragen machten sie deutlich, dass die Polizeigesetze der Länder in ihrer jetzigen Fassung voraussichtlich keinen Bestand haben werden und dass erneut ins Gleichgewicht gebracht werden muss, was Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu Verhandlungsbeginn "das Verhältnis von Freiheit zu Sicherheit" nannte.
Jürgen Oeder, AFP
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