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Trotz massiver Kritik beschließt Bundestag BKA-Gesetz
13.11.2008, 08:18 Uhr
Schäuble ist dem Ziel ganz nah: Der Bundestag hat das BKA-Gesetz beschlossen (Foto: dpa)Gegen massiven Protest von Opposition, Ärzten, Anwälten, Datenschützern und der IT-Branche hat der Bundestag am Mittwoch das BKA-Gesetz beschlossen. Die umstrittene Befähigung des Bundeskriminalamts zu heimlichen Computer-Durchsuchungen und Spähangriffen auf Wohnungen kam mit den Stimmen der Großen Koalition durch.
FDP, Grüne und Linkspartei stimmten dagegen. Die Opposition bekräftigte in der Aussprache ihre Ankündigung, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das BKA-Gesetz klagen zu wollen.
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Zustimmung vom Bundesrat steht noch aus
In der namentlichen Abstimmung waren 375 von 549 Abgeordneten für den Gesetzentwurf von Union und SPD, 168 Abgeordnete stimmten dagegen, sechs enthielten sich. Wenn auch der Bundesrat das Gesetz durchwinkt, bekommt das Bundeskriminalamt für die Abwehr des internationalen Terrorismus deutlich mehr Befugnisse.
Schäuble: "Wir verteidigen die Freiheitsrechte"
Innenminister Wolfgang Schäuble sagte, er sehe dem angedrohten Gang nach Karlsruhe "mit großer Gelassenheit und Sicherheit entgegen". Das Gesetz entspreche genau den Vorgaben des Grundgesetzes, sagte Schäuble. Er warf FDP, Grünen und Linken vor, mit der Schärfe der Kritik den Eindruck zu erwecken, nun entstehe eine neue Stasi. "Das Gegenteil ist der Fall: Wir verteidigen die Freiheitsrechte." Anders als behauptet würden auch nicht die Befugnisse der Bundesländer beschnitten. "Mit diesem Gesetz nehmen wir die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ernst", sagte Schäuble.
Online-Durchsuchung gibt Anlass zur Sorge
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, es handle sich um das wichtigste Sicherheitsgesetz der laufenden Legislaturperiode. "Ich bin der festen Überzeugung, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann." Allerdings stieß das Gesetz auch innerhalb der SPD-Fraktion auf Ablehnung. Deren bildungspolitischer Sprecher Jörg Tauss erklärte im Vorfeld der Abstimmung, mit "Nein" stimmen zu wollen. Er lehne das Gesetz insbesondere wegen der Online-Durchsuchung, der Vermengung geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgaben und des mangelnden Schutzes von Journalisten ab, erklärte Tauss.
Online-Durchsuchung zeitlich befristet
Auf Drängen der SPD ist die Regelung zur Online-Durchsuchung bis 2020 befristet. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. In dringenden Fällen soll der BKA-Präsident Beweise auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen.
Grüne wollen in Karlsruhe klagen
Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte, das BKA verlege nun seine Aufgaben in den Geheimbereich. "Wir werden ein deutsches FBI bekommen und zugleich eine Polizei, die ihr eigener Geheimdienst ist." Es entstehe eine "Monsterbehörde", die nicht einmal parlamentarisch kontrolliert werde. Deshalb werde seine Partei auch den Gang nach Karlsruhe antreten.
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Linke: "Geist des Obrigkeitsstaates"
Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke sagte, "dieses Gesetz atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates". Es fehle an klaren Begriffsbestimmungen. So sei nicht klar definiert, was mit dem Begriff internationaler Terrorismus gemeint sei und nicht klar, wer neben einem Verdächtigen ebenfalls ausgeforscht werden könne.
FDP setzt auf Rechtsstaat
Der FDP-Innenexperte Max Stadler sagte, der Rechtsstaat sei stark genug, um sich zu wehren. Die Bundesregierung verlasse bewährte Strukturen des Polizeirechts. Die Liberalen wollen nun versuchen, das Gesetz über den Bundesrat noch zu stoppen, wie der niedersächsische Landes- und Fraktionschef Philipp Rösler der "Nordwest-Zeitung" aus Oldenburg sagte. Seine Partei werde dort ihren Widerstand zeigen.
IT-Branche besorgt um unbescholtene User
Der Präsident des I
T-Branchenverbandes Bitkom, Wilhelm Scheer, erklärte, das BKA-Gesetz enthalte Fehlentscheidungen und lasse wichtige Fragen offen. "Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener Computer-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet", erklärte Scheer.
Datenschutzbeauftragter: Berufsgeheimnis nicht geschützt
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert erklärte, das Gesetz belebe alte Ängste vor der Gestapo. Nun ermögliche der Bundestag, dass eine zentrale Polizeibehörde umfassende geheimdienstliche Befugnisse bekomme. Diese Befugnisse seien ein Selbstbedienungskatalog für das BKA. Außerdem werde das Berufsgeheimnis von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten ausgehöhlt. Auch Interessensvertretungen von Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten bemängelten einen Angriff auf ihre Funktion als Berufsgeheimnisträger.
Quelle: AFP
, dapd