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Innenminister streiten über NPD-Verbotsverfahren

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Innenminister streiten über NPD-Verbotsverfahren

08.12.2011, 21:09 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

NPD-Verbots-Fahne

NPD-Verbots-Fahne (Quelle: dpa)

Wiesbaden (dpa) - Die Innenminister von Bund und Ländern suchen eine gemeinsame Position zu einem möglichen NPD-Verbot. Einen Beschluss für ein neues Verbotsverfahren wird es bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden aber aller Voraussicht nach nicht geben.

Die SPD-geführten Länder fordern zwar möglichst schnell einen neuen Anlauf für ein Verbot. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und andere Unionsminister warnen aber vor Schnellschüssen. Sie halten das Risiko eines Scheiterns für zu hoch.

Wahrscheinlich wird die IMK an diesem Freitag beschließen, dass eine schon bestehende Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Kriterien für ein erfolgreiches Verbotsverfahren entwickeln soll. Damit sei dann noch nichts entschieden, sagte Friedrich am Donnerstag. "Ein Beschluss und ein Antrag auf ein NPD-Verbotsverfahren können erst kommen, wenn die Beweislage eindeutig ist."

Dagegen sprachen sich die Innenminister der SPD-geführten Länder einstimmig für ein NPD-Verbot aus und wollten dies in der Sitzung auch beantragen. Der rheinland-pfälzische Minister Roger Lewentz (SPD) sagte, die Bevölkerung erwarte eine klare Aussage: Die NPD sei verfassungsfeindlich, fremdenfeindlich, menschenverachtend und antidemokratisch und müsse deshalb verboten werden. "Wir wollen kein zweites Mal scheitern, aber das Signal muss sein, dass die Innenminister das Verbotsverfahren wollen", sagte Lewentz.

Im Jahr 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht einen ersten Verbotsantrag aus formalen Gründen abgewiesen, weil der Einfluss von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung unklar war. Die Debatte um einen erneuten Vorstoß ist durch das Zwickauer Neonazi-Trio, dem zehn Morde angelastet werden, in Gang gekommen.

Ein Beschluss der Innenminister wäre ohnehin nur ein Signal: Nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Die IMK müsste den Beschluss ohne Gegenstimme fassen, da das Prinzip der Einstimmigkeit gilt.

Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) kritisierte die skeptische Haltung einiger Länder. "Einzelne Landesfürsten der Union, allen voran die Innenminister Hessens und Niedersachsens, haben bisher leider alle Versuche blockiert, ein neues NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Deshalb werde es zunächst keinen einvernehmlichen Beschluss der Innenministerkonferenz dazu geben können.

Auch im Bundesrat sei derzeit keine Mehrheit für ein neues Verbotsverfahren in Sicht. Neumann forderte daher die Bundesregierung auf, den Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. "Bei gutem Willen kann der Antrag auf ein NPD-Verbot noch im ersten Halbjahr 2012 in Karlsruhe eingereicht werden."


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Quelle: dpa

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