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Hüter der Kulturgeschichte: Geteiltes Erbe, gemeinsame Verantwortung

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Geteiltes Erbe, gemeinsame Verantwortung

03.01.2011, 13:46 Uhr | Von Christian Feest, The European

 Museen waren einmal Wunderkammern, Ansammlungen außergewöhnlicher Dinge (Foto: Pablo Corona)

Museen waren einmal Wunderkammern, Ansammlungen außergewöhnlicher Dinge (Foto: Pablo Corona)

In ihren Ursprüngen im 16. Jahrhundert waren die Museen in Europa – damals noch Kunst- und Wunderkammern – jene Orte, an denen durch die Ansammlung außergewöhnlicher Dinge ein Bewusstsein für den Wert des kulturellen Erbes geschaffen und vertieft wurde. Den Luxus der systematischen Bewahrung von Gegenständen, die dem Alltagsgebrauch entfremdet wurden, leisteten sich weltweit nur ganz wenige Gesellschaften im alten China, im islamischen Orient, im neuzeitlichen Japan, in Ansätzen auch im aztekischen Mexiko. Von den Sammlungen dieser Kulturen unterschieden sich jene in Europa seit der Renaissance unter anderem dadurch, dass sie nicht nur Objekte der eigenen Tradition aufbewahrten, sondern auch Dinge, die im Zuge der kolonialen Expansion aus allen Teilen der Welt nach Europa gebracht worden waren.

Hüter des kulturellen Erbes

Aus diesem vielfach von Selbstreflexion geprägten Interesse an kultureller Vielfalt haben sich in der westlichen Welt die Wissenschaft der Kulturanthropologie und die mit ihr verbundenen Völkerkundemuseen entwickelt, die sich heute als Hüter eines substanziellen Teils des kulturellen Erbes der postkolonialen Nationalstaaten und der in diesen oft als Minderheiten lebenden indigenen Völker wiederfinden, das aber zugleich auch zum kulturellen Erbe jener zählt, die es bewahrt haben. Vor dem Hintergrund des Fehlens eigener Traditionen der Bewahrung muss das durchaus verständliche Bedürfnis nach Teilhabe an dem (oder gar der Verfügungsgewalt über das) in den Museen des Westens entstandenen Kulturerbe der anderen als relativ neue Entwicklung betrachtet werden.

In Ermangelung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die in unterschiedlicher Lautstärke geäußerten Ansprüche stützen sich die Nationalstaaten und indigenen Völker vor allem auf vielfach pauschale ethische Argumente. Die notwendige Überprüfung der Einzelfälle erweist die Unhaltbarkeit dieser Verallgemeinerungen und erfordert ein Handeln, das den jeweiligen Umständen angemessen ist – womit freilich noch nicht die Frage geklärt ist, ob es die Nationalstaaten oder die indigenen Völker sind, die den überzeugenderen Anspruch auf die außerhalb ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Kulturgüter besitzen. Zusätzliche Unterschiede in diesem vielschichtigen Problemfeld ergeben sich aus den besonderen Beziehungen zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und ihren zu Nationalstaaten gewordenen Kolonien gegenüber jenen Fällen, in denen sich das kulturelle Erbe anderswo erhalten hat.

Wechselseitige Anerkennung ist das Ziel

So hat etwa Dänemark die früher im Nationalmuseum in Kopenhagen verwahrten grönländischen Bestände an das Nationalmuseum in Nuuk, der Hauptstadt des autonomen Grönlands, überführt. Die USA haben 1990 in einem Gesetz die Ansprüche der auf ihrem Territorium lebenden indigenen Völker auf Gegenstände in Einrichtungen geregelt, die Fördermittel der Bundesregierung beziehen. Außerhalb derartiger Regelungen, die in den Bereich der Entkolonialisierung oder postkolonialen Beziehungspflege ressortieren, stehen einander in der Regel die anhaltende Forderung nach Rückgabe und ein Beharren auf dem Fehlen einer Rechtsgrundlage gegenüber.

Eine für beide Seiten befriedigende Lösung ist letztlich nur auf bilateralem Weg (bzw. auf multilateralem, unter Einschluss der indigenen Völker) möglich. Grundlage ist in jedem Fall die wechselseitige Anerkennung der unterschiedlichen Begründungen für den jeweiligen Anspruch und die Einsicht, dass das gemeinsame Erbe auch eine gemeinsame Verantwortung im Umgang damit bedeutet. In einer kooperativen statt konfrontativen Atmosphäre, begleitet von vertrauensbildenden Maßnahmen im Bereich von Ausstellungen und Wissenstransfer, ist ein ergebnisoffener Prozess möglich, an dessen Ende beide Seiten als Gewinner dastehen könnten.

Der Ethnologe Christian Feest ist Direktor des Museums für Völkerkunde Wien. Von 1993 bis 2004 war er als Professor am Institut für Historische Ethnologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und zuvor von 1963 bis 1993 am Museum für Völkerkunde in Wien als Kustos der Nord- und Mittelamerika-Sammlungen tätig. Seine Arbeit befasst sich in erster Linie mit der Ethnohistorie und historischen Ethnografie des östlichen Nordamerikas und Brasiliens, materieller Kultur, Kunstethnologie, ethnologischer Bildforschung sowie mit der Geschichte des ethnografischen Sammelns.


Von Christian Feest, The European  

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Kommentare (2)

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Thema: "Hüter der Kulturgeschichte: Geteiltes Erbe, gemeinsame Verantwortung"

GS schrieb: am 3. Januar 2011 um 15:03:07
(0) (0) Geteiltes Erbe, gemeinsame Verantwortung
Ethnologische Museum aller Art und auf der ganzen Welt sind Sache aller Menschen, sie befördern
Verstehen und Vertrauen in Fremdes, geben neue Erkenntnisse über die Leistungen indigner Völker frei und erzeugen Respekt vor uns fremden Lebens- und Kulturformen. Nehmen sie sich einmal die Zeit und schauen sie sich das Ethnologische Museum der Staatlichen Museen in Berlin-Dahlem an und sie verstehen sofort, was ich meine.
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Politikus schrieb: am 3. Januar 2011 um 14:45:57
(0) (0) Kulturgeschichte
Der Autor zeigt einen schön gedrechselten Eiertanz, der wohl alles beim alten lässt. Die Suche nach "Rechtsgrundlagen"
für eine Rückgabe der Museumsschätze entspringt genau dem westlich-europäischen Kolonialdenken, das die Ursache für das Hiersein der Gegenstände ist. Sie wurden gestohlen, geraubt und manchmal "gekauft". Die einzige Rechtsgrundlage kann also nur die Wiedergutmachung von Unrecht, also die Rückgabe sein. Ein paar Beispiele hierfür gibts es ja schon.
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