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Köhler will Sperrgesetz vorerst nicht unterschreiben
30.11.2009, 09:07 Uhr
Horst Köhler will ergänzende Informationen, bevor er das Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten unterschreibt (Foto: Reuters)Bundespräsident Horst Köhler will das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet offenbar vorerst nicht unterschreiben.
Wie der "Spiegel" meldete, hat das Staatsoberhaupt die Bundesregierung um ergänzende Informationen gebeten. Zahlreiche Rechtsexperten betrachten das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) angestoßene Gesetz als verfassungswidrig.
"Löschen statt Sperren"
Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP vereinbart, das Sperrengesetz ein Jahr lang nicht zur Anwendung zu bringen. Hier gilt nun vorrangig der Grundsatz "Löschen statt Sperren". Nach Jahresfrist soll dann eine Überprüfung zeigen, ob dies erfolgreich war oder doch Sperren mittels schwarzer Listen nötig sind.
Juristisch korrekter Ausweg gesucht
Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz kann jedoch nicht einfach zurückgezogen werden. Gesucht wird laut "Spiegel" nun ein juristisch korrekter Ausweg: Möglich wäre etwa, dass Bundestag und Bundesrat eine neue Regelung verabschieden, mit dem das Gesetz über die Internetsperren wieder aufgehoben wird. Köhler könnte nach Darstellung des Magazins warten, bis dieses Änderungsgesetz bei ihm eingeht, dann könnte er dieses ausfertigen und das Internetsperren-Gesetz hätte sich erledigt.
Roth begrüßt Köhler-Entscheidung
Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte: "Es ist zu begrüßen, wenn Bundespräsident Köhler seiner Pflicht nachkommt und diesem nicht verfassungskonformen Gesetz die Unterschrift verweigert." Die schwarz-gelbe Bundesregierung müsse das Internetsperren-Gesetz jetzt schleunigst entsorgen, meinte sie. "Es ist ein unsinniges Placebo im Kampf gegen Kinderpornografie. Kinderpornografie muss entschieden bekämpft werden, aber mit wirkungsvollen, nachhaltigen und vor allem verfassungskonformen Instrumenten", sagte Roth.
Vollzug aussetzen
Die "Wirtschaftswoche" meldete, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hätten sich darauf geeinigt, per Erlass ans Bundeskriminalamt den Vollzug des Gesetzes auszusetzen. Dagegen rege sich bereits Widerstand.
Stoppschild mit Warnhinweisen
Das Gesetz hat zum Ziel, Pädophilen den Zugriff auf Kinderporno-Seiten im Internet in Deutschland über Zugangssperren erheblich zu erschweren. Das Bundeskriminalamt sammelt dazu Hinweise auf Seiten mit Kinderpornografie und stellt eine Sperrliste zusammen, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Liste wird den Internetanbietern übermittelt. Sie wiederum sorgen dafür, dass nach der Eingabe der entsprechenden Internetadresse ein Stoppschild mit Warnhinweisen erscheint. Internet-Unternehmen und Netzaktivisten fürchten, dass damit die Tür für eine Ausweitung auf weitere Bereiche geöffnet wird.
Quelle: dapd