22.12.2011, 12:28 Uhr
Bei spontanen Suizidversuchen muss man helfen, sonst droht eine Haftstrafe (Quelle: imago)
Wer einen spontanen und eher als Hilferuf gedachten Suizidversuch eines nahestehenden Menschen nicht verhindert, kann wegen Totschlags durch Unterlassen bestraft werden, falls der Versuch tödlich endet. Dies geht aus einem vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteil hervor.
Im aktuellen Fall hatte eine Studentin aus Liebeskummer spontan eine tödliche Menge Drogen geschluckt, nachdem ihr Freund Schluss gemacht hatte. Der Mann half ihr noch, sich zu übergeben, verließ die bewusstlose Frau dann aber, ohne den Notarzt zu rufen. Seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft bestätigte nun der BGH.
Dem Landgericht Trier zufolge befand sich die Studentin in einer an Hörigkeit grenzenden Liebesbeziehung zu dem acht Jahre älteren Mann und konnte sich trotz seiner aggressiven und demütigenden Machtspiele nicht von ihm lösen. Als der drogensüchtige Angeklagte dann die Beziehung beendete, hatte die Frau spontan und aus Verzweiflung einen Schluck des Lösungsmittels GBL genommen, das der Mann mitgebracht hatte und als Drogenersatz konsumierte.
Der Angeklagte, der die lebensgefährliche Dosierung des Mittels erkannte, recherchierte noch im Internet nach weiteren Hilfsmaßnahmen. Er verließ dann aber die Wohnung, ohne Hilfe zu rufen und ließ die bewusstlose Frau sterben.
Laut BGH handelte es sich bei dem spontanen Griff nach dem giftigen Lösungsmittel nicht um einen eigenverantwortlichen Selbstmord der Frau, der Vorgang hatte vielmehr einen Appell-Charakter. Der Angeklagte sei deshalb zu ihrer Rettung verpflichtet gewesen. Weil er stattdessen ihren Tod in Kauf nahm, sei er vom Landgericht zu Recht wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt worden.
Quelle: AFP
Lilo schrieb:
am 21. Dezember 2011 um 20:48:37
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(1)
@Lars W.
LESEN: Er hat KEINEN KRANKENWSAGEN gerufen!!!!
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Achim schrieb:
am 21. Dezember 2011 um 20:42:21
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Suizid
Zwar kann niemand von Anfang an über sein Leben bestimmen, aber wenn er dann geistig dazu in der Lage ist, sollte man seine
Entscheidung nach einem Versuch der Überzeugung akzeptieren. Wer kann im Nachhinein verlässlich feststellen, ob der Suizidversuch nur einen Appellcharakter hatte. Schließlich hat auch der gelungene Suizid meist einen Appellcharakter. Weder kürzlich in Nordafrika, noch früher in der DDR hat das je jenand in Frage gestellt.
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Tara schrieb:
am 21. Dezember 2011 um 20:13:01
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(13)
@Lars W.
Sag mal, kannst Du nicht lesen? Er eben KEINEN Krankenwagen gerufen, sondern die Frau sterben lassen. Deshalb ist er verurteolt
worden. Und es wird für ihn hoffentlich kein "nächstes Mal" geben.
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