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Hintergrund: Volksentscheid in Hamburg

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Hintergrund: Volksentscheid in Hamburg

18.07.2010, 11:43 Uhr

Wollen die Schulreformgegner um die Initiative "Wir wollen lernen" an diesem Sonntag beim Volksentscheid erfolgreich sein, müssen sie zwei Bedingungen erfüllen.

Erstens muss mindestens ein Fünftel der wahlberechtigten Hamburger - also 247.335 Bürger - dem Vorschlag der Initiative zustimmen. Zweitens müssen die Reformgegner mehr Stimmen haben als die Verfechter der sechsjährigen Primarschulen. Insgesamt wahlberechtigt sind an diesem Sonntag 1.236.671 Frauen und Männer.

Volksentscheide seit zwei Jahren verbindlich

Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung sind Volksentscheide seit Dezember 2008 in der Hansestadt verbindlich. Wollen Regierung oder Parlament sie dennoch ändern, müssen sie das Volk in einem neuen Volksentscheid danach fragen - sofern 2,5 Prozent der Wahlberechtigten (etwa 30.000) dies innerhalb von drei Monaten verlangen. Volksentscheide finden grundsätzlich an Bürgerschafts- oder Bundestagswahlen statt - außer die Initiatoren selbst verlangen einen anderen Termin.

Die Initiative "Wir wollen lernen" um den Anwalt Walter Scheuerl hatte im November 2009 für das dem Volksentscheid vorgeschaltete Volksbegehren nach eigenen Angaben 184.500 Unterschriften vorgelegt. Wie viele davon tatsächlich gültig waren, ist unbekannt. Das Landeswahlamt hatte mit seinen Prüfungen aufgehört, nachdem die erforderliche Mindestzahl von 61.834 gültigen Unterschriften erreicht war.


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Quelle: dpa

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