08.09.2010, 12:28 Uhr
Das jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für unzulässig erklärte Wettmonopol war eines der letzten staatlichen Monopole in Deutschland. Danach durften Glücksspiele - mit Ausnahme von Pferdewetten - nur von den Lottogesellschaften der Länder angeboten werden.
Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Lotterie-Staatsvertrag, den alle Bundesländer unterschrieben haben, sollte das Wettmonopol für zunächst vier weitere Jahre sichern.
Über die Lotto-Abgaben fließen jährlich Milliarden in die öffentlichen Kassen. 2009 gingen rund 2,6 Milliarden Euro aus Lottoeinnahmen in die Landeshaushalte sowie in den Sport, die Kultur und soziale Projekte. In den vergangenen Jahren haben die staatlichen Lotterien im Internet Konkurrenz privater Anbieter bekommen, vor allem von Sportwetten. Diese Unternehmen - meist mit Sitz im Ausland - können deutlich attraktivere Quoten anbieten, weil sie keine Konzessionsabgaben an den Staat leisten müssen. Wegen des Monopols galten sie allerdings als illegal.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom 28. März 2006 noch für zulässig erklärt - aber nur unter der Bedingung, dass die Lottogesellschaften alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen. Das wird im Staatsvertrag von 2008 als erstes Ziel genannt.
Quelle: dpa
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