23.08.2011, 04:54 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet heute darüber, ob Geldgeschenke an Kinder auf den Hartz-IV-Satz der Mutter angerechnet werden dürfen. Eine Großmutter hatte ihren kleinen Enkeln Geld zum Geburtstag und zu Weihnachten geschenkt. Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig wertete dies als Familieneinkommen. Es rechnete die Geldgeschenke auf den Hartz-IV-Satz der Mutter an und forderte insgesamt 510 Euro zurück.
Quelle: dpa
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