25.10.2011, 15:32 Uhr
Die Nebenklage fordert drei Jahre Haft für den Bundeswehrsoldaten, der aus Versehen einen Kameraden bei Waffenspielchen tötete. (Quelle: dpa)
Nach dem tödlichen Schießunfall in einem Bundeswehrlager in Afghanistan fordert die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Ex-Soldaten eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
Die Anklage sah am Dienstag vor dem Geraer Landgericht die Tatbestände der fahrlässigen Tötung und des vorsätzlichen Ungehorsams in einem besonders schweren Fall erfüllt. Die Verteidigung wird ihr Plädoyer am Mittwoch halten. Dann soll auch das Urteil fallen.
Der aus Jena stammende Ex-Soldat soll im Dezember 2010 in einem Außenlager der Bundeswehr in Afghanistan seine Waffe gezielt auf einen 21 Jahre alten Kameraden aus Bayern gerichtet haben, als sich die Kugel löste und den Mann tödlich traf. Dem Schuss sollen Waffenspiele vorausgegangen sein.
Staatsanwalt Andreas Petzel sprach in seinem Plädoyer von einer "gedankenlosen Spontantat" des Mannes. Der Angeklagte habe bewusst aus nächster Nähe auf den Kopf des Kameraden gezielt, abgedrückt und damit den Tod des Opfers grob fahrlässig verursacht.
Er warf dem Schützen vor, bewusst Sicherheitsvorschriften missachtet und völlig verdrängt zu haben. "Durch das disziplinlose Verhalten kam es zu dem vermeidbaren Unfall."
Zulasten des Angeklagten wertete die Staatsanwaltschaft, dass es nicht die erste Disziplinlosigkeit des Mannes in der Bundeswehr war. Bereits zuvor in Deutschland hatte er 87 Manöverpatronen unterschlagen und laut Zeugenaussage einmal mit einer Waffe gespielt. Negativ müssten zudem das Fehlverhalten und das Widersetzen gegen grundlegende Vorschriften beurteilt werden.
Dagegen wertete Petzel die Entschuldigung des Angeklagten bei der Mutter des getöteten Soldaten als strafmildernd. Auch die besondere Lebenssituation mit der latenten Bedrohung vor Ort sei zu beachten. Zudem sei der Angeklagte nicht vorbestraft und durch die Tat selbst sehr betroffen.
Die Nebenklage sprach von einer menschenverachtenden Tat und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren. Es müsse ein Exempel statuiert werden und das Urteil Signalwirkung in der Öffentlichkeit und in der Bundeswehr haben.
Ein Sachverständiger bestätigte, dass die Waffe einwandfrei funktioniert habe. Der Experte des Thüringer Landeskriminalamtes sagte aus, bei der technischen Überprüfung seien keinerlei Mängel an der Waffe festgestellt worden.
ReSi schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 20:33:10
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"Schießunfall"
Wie hat denn eigentlich die Entschuldigung bei der Mutter der Getöteten ausgesehen? Ein vom Rechtsanwalt verfasstes
Schreiben? Kann mir nicht vorstellen, dass der Täter persönlich reuig und zerknirscht vor die Augen der Mutter getreten ist. Deshalb hab ich ein Problem, diese angeblichen Entschuldigungen strafmildernd zu sehen.
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Hajo schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 18:37:02
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(2)
zweierlei Maß
Wo sind die markigen Worte und die Urteile mit Signalwirkung, wenn es um Gewalt von Jugendlichen gegen Passanten in U-Bahnen
etc. geht ? Da drückt die deutsche Justiz immer wieder beide Augen zu, weil der Täter aus einem anderen Kulturkreis kommt oder Sohn eines Kollegen aus Justizkreisen ist.
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Offizier schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 18:22:08
(37)
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Strafe nach Kameradenmord
Ein kleiner Rambow, der bewußt gegen Vorschriften verstößt und dabei einen Kameraden erschießt gehört
eigentlich an die Wand. Zumindest 10 Jahre in den Bau und nicht in die Bundeswehr. Ihm fehlt der nötige Respekt vor Waffen, Gesetzen und Vorschriften. Bereits bei dem Diebstahl in der Vergangenheit hätte er unehrenhaft entlassen werden müssen. Nicht mal eine Vorstrafe gab es. So etwas gehört nicht in den Kampfeinsatz. Die scheinheilige Entschuldigung ist strafmildernd? Einfach lächerlich
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