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Haftstrafe für Handel mit Doktortiteln

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Haftstrafe für Handel mit Doktortiteln

14.07.2008, 17:05 Uhr | Von Martina Steffen und Christina Sticht, dpa

Der Angeklagte Martin D. betritt den Gerichtssaal (Quelle: dpa) Der Angeklagte Martin D. betritt den Gerichtssaal (Quelle: dpa)Weil er dutzendfach einen Jura-Professor bestochen hat, muss der Chef einer Promotionsberatung für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim sprach Martin D., den Geschäftsführer der bundesweit agierenden Firma am Montag der Bestechung in 61 Fällen schuldig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.

Der 52-Jährige hatte jahrelang Kandidaten, die einen Doktortitel anstrebten, gegen Geld an den Professor der Universität Hannover vermittelt. Oft erfüllten die Bewerber gar nicht die Voraussetzungen. Der Deutsche Hochschulverband in Bonn begrüßte das Urteil, mit dem erstmals eine seit Jahren bekannte Form der Korruption im Dunkelfeld des Wissenschaftsbetriebs juristisch geahndet wurde.


Angeklagter will von nichts gewusst haben

Der 52 Jahre alte Angeklagte, selbst Doktor der Philosophie, nahm den Richterspruch äußerlich gefasst auf. Sein Verteidiger, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Revision an. Der Chef des Instituts mit Sitz in Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen will nicht gewusst haben, dass die Honorarzahlungen strafbar waren. Diese Version hielt das Gericht für unglaubwürdig.

Professor erhielt drei Jahre Haft

"Dem Angeklagten war klar, dass der Professor für die Annahme von Doktoranden kein Geld nehmen darf", sagte der Vorsitzende Richter Peter Peschka. "Warum sonst hat man nicht offen gehandelt, sondern die Zahlungen verschleiert?" Die Ehefrau des Hochschullehrers wurde als Strohfrau eingesetzt und das Geld unter anderem auf ihr Konto gezahlt. Der 53-Jährige war bereits im April wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Bis zu 22.000 Euro für den Titel

Für die Übernahme eines Promotionskandidaten erhielt er 2050 Euro von dem Institut, bei erfolgreichem Abschluss noch einmal denselben Betrag. Die Kandidaten, zumeist Berufstätige ohne Kontakt zu Unis, zahlten bis zu 22.000 Euro in drei Raten an die Beratungsfirma. Sie wollten sich aus persönlicher Eitelkeit oder aus Karrieregründen mit dem Titel schmücken. Auch das Unternehmen wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt, weil es dem Gericht zufolge seine Pflichten verletzt hat.

Staatsanwälte schauten jahrelang weg

Der Münchner BWL-Professor Manuel René Theisen erhofft sich von dem Urteil eine Signalwirkung. "Die Staatsanwaltschaften haben jahrelang weggeschaut", kritisierte Theisen, der seit 25 Jahre gegen illegale Geschäfte mit Doktortiteln kämpft. 25.000 Uni-Absolventen erhalten jährlich den begehrten akademischen Grad, nach Schätzungen geschieht dies in ein bis drei Prozent der Fälle auf dubiose Weise.

Weitere Anklagen könnten folgen

"Die Promotionsberatung ist ein echter Wirtschaftszweig. Es geht um Millionen Euro", sagte der Hochschullehrer. An der Uni Hannover ist zuletzt der Dekan der Juristischen Fakultät zurückgetreten. Im Prozess war bekanntgeworden, dass er vor etwa zehn Jahren Kontakt zu der Firma in Bergisch Gladbach hatte. Deren Geschäftsräume hatte die Staatsanwaltschaft Köln im März durchsucht - möglicherweise werden weitere Korruptionsfälle angeklagt.


Quelle: AFP

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