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Haftstrafe für Ex-Staatssekretär Pfahls ist rechtskräftig

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Haftstrafe für Ex-Staatssekretär Pfahls ist rechtskräftig

27.12.2011, 13:22 Uhr

Ex-Staatssekretär Pfahls muss seine Gefängnisstrafe antreten (Quelle: dpa)

Ex-Staatssekretär Pfahls muss seine Gefängnisstrafe antreten (Quelle: dpa)

Die Haftstrafe für den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls, einst Schlüsselfigur im Schreiber-Schmiergeldskandal, ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe seine Revision gegen das im November gegen ihn verhängte Urteil zurückgenommen, teilte das Landgericht Augsburg mit.

Pfahls war am 9. November wegen Bankrotts und Betrugs zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der frühere CSU-Politiker hatte laut Gericht sein Vermögen verschleiert, um eine Millionenschuld aus dem Schreiber-Prozess nicht zahlen zu müssen. Wegen Beihilfestraftaten wurden in dem Augsburger Prozess auch die Ehefrau von Pfahls und der Lobbyist Dieter Holzer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Pfahls war bereits im August 2005 in Augsburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der frühere Staatssekretär im Verteidigungsministerium in der Regierung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) hatte gestanden, vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber für die Förderung von Rüstungsgeschäften 3,8 Millionen Mark (1,94 Millionen Euro) kassiert zu haben. Die aus diesem ersten Verfahren noch resultierenden Millionenschulden bei der öffentlichen Hand zahlte Pfahls aber nicht, sondern gab sich als mittellos aus.


Quelle: AFP

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Kommentare (69)

zum Forum

Thema: "Haftstrafe für Ex-Staatssekretär Pfahls ist rechtskräftig"

B.L. schrieb: am 27. Dezember 2011 um 17:06:52
(19) (0) Ordnung
Um hier wirkungsvoll wieder Ordnung rein zu bringen gibt es nur einen Weg ! Da der Fisch immer am Kopf zuerst zu stinken anfängt
müssen Politiker und beamtete Helfershelfer, nach festem Regelwerk, am härtesten bestraft werden. zB bei Vergehen gegen Gesetze u Verordnungen Rausschmiß, und je nach Schwere des Vergehen, Einkürzung der Ruhestandregelung bis auf Sozialhilfe ! Letzteres wirkungsvoll und begrenzt auf eine Verhandlung durchgesetzt. Im Regelfall werden diese Leute nicht verhungern !!
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RuSt49 schrieb: am 27. Dezember 2011 um 17:06:41
(1) (1) CDU/CSU und FDP
Was Jupp der Waal schreibt ist immer dann von deren Anhängern zu lesen oder zu hören, wenn keine verteidigungsfähigen
Argumente mehr vorhanden sind.Sie - Jupp - sind ein typischer Hartliner. Ich akzeptiere dies. Auch wenn es ironisch von Ihnen gemeint ist. Diese Parteien haben nicht die Kontakte und Unterstützung für solche Verfehlungen, da in ihren Programmen und moralischen Werten auf solchen Lebensstil verzichtet wird. Verfehlungen werden bestraft oder geächtet. Siehe Verhalten gg.Schröder
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dariusz schrieb: am 27. Dezember 2011 um 16:57:14
(21) (0) Gefängnis.
Bayern ist das einzige Bundesland, wo auch Politiker und Ex-Politiker zu Haftstrafen verurteilt werden, ohne, dass man diese zur
Bewährung aussetzt. Da sollte sich z.B. Niedersachsen ein Beispiel nehmen. Weiter so.
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