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Grundsatzfragen der Gesellschaft: Regeln für alle, nicht für einen

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Regeln für alle, nicht für einen

05.01.2011, 14:12 Uhr | von Edzart Schmidt-Jortzig, The European

Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor - es darf bei Entscheidungsprozessen aber nicht die einzige Einflussgröße sein (Foto: dpa)

Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor - es darf bei Entscheidungsprozessen aber nicht die einzige Einflussgröße sein (Foto: dpa)

Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die nun so intensiv diskutiert wird, ist im Grunde nur ein Beispielsfall für viele andere sehr existenzielle Fragen, die auf uns Menschen zukommen (bzw. schon zugekommen sind) und irgendwie eine Regelung brauchen. Andere Probleme sind beispielsweise Sterbehilfe oder Gesundheitssystem, aber auch Atompolitik, Klimapflege, Verkehrsgroßprojekte. Bei der PID brach die schon lange schwelende Problematik nur deshalb jetzt so massiv auf, weil ein höchstrichterliches Urteil die scheinbar befriedeten, jedenfalls eingespielten Verhältnisse plötzlich zur Disposition stellte.

Als Instrument für seine entsprechende Regelungsaufgabe steht dem Staat die Gesetzgebung zu Gebot. Es geht schließlich um Regeln, die für alle gelten sollen, nicht nur für Einzelpersonen, die Streit miteinander haben, und die Vorgaben sollen gegebenenfalls auch mit Zwang durchgesetzt werden können.

Gesetzliche Regelung der PID

Dazu hat in einem Staat, bei dem "alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“, allein der Gesetzgeber, also das Parlament, die volle, unmittelbar demokratische Legitimation. Gerichte sind hierfür nicht berechtigt und nicht geeignet. Sie entscheiden Einzelfälle und dies auch nur nach bereits vorgegebenen Gesetzesnormen. Diese mögen zwar letztlich auch aus der Verfassung kommen, an die ja sogar der Gesetzgeber gebunden ist und über deren Einhaltung mit dem Bundesverfassungsgericht eben ein Justizorgan wacht. Aber auch das Verfassungsgericht kann immer nur bereits fertige rechtliche und politische Lösungen auf ihre Verfassungskonformität überprüfen, selbst gestalten darf es nicht. Allgemeingültige, neu erforderliche Regeln wie die für die PID brauchen deshalb eine gesetzliche Festlegung.

Festlegen verbindlicher Grenzen

Es kommt für die Formung entsprechender Regeln zudem nicht nur auf die Einhaltung (übergeordneter) Rechtsnormen an, sei es aus den vorstaatlichen Menschenrechten, sei es aus der Verfassung, wofür gewiss ausgebildete Juristen die besten Garanten wären. Bei den Normen, die – wie im Fall der PID – verbindliche Grenzen zwischen Lebensrecht und elterlicher Selbstbestimmung, zwischen Menschenwürde und Forschungsfreiheit festlegen sollen, sind vielmehr vor allem subjektive Bewertungen gefragt, die man aus den Erwartungen der Menschen und aus seinem eigenen Empfinden herausformen muss. Da wären an (bestehenden) Rechtsvorschriften ausgerichtete Juristen, etwa gar mit richterlichem Auftrag, fehl am Platze.

Hierzu bedarf es Menschen, die vom Volk genau für solche Gestaltungsaufgabe gewählt wurden, die ihre Entscheidungsorientierung aus allen möglichen Quellen (nicht nur Rechtsvorschriften) beziehen und sich ihrer Verantwortung für das Wohl der Allgemeinheit (nicht nur für die Einhaltung der Rechtsordnung) bewusst sind. Das ist eine grundlegend politische Aufgabe, und um ihre Erfüllung muss in solch existenziellen Fragen auch mit heißem Herzen gerungen werden, unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppierungen und bei voller Öffentlichkeit. Das aber erbringt nur die parlamentarische Gesetzgebung.

Wer sich als einzelner Akteur in der Gesellschaft nach seinen eigenen sittlichen und/oder religiösen Maßstäben dann definitiv nicht an die getroffene Gesetzesregelung halten zu können glaubt (und das gilt eben nicht nur für potenzielle PID-Regeln), muss in letzter Konsequenz freilich seinem Gewissen folgen. Er hat dafür allerdings auch die staatlichen Sanktionen in Kauf zu nehmen.

Der Autor ist Vorstandsvorsitzender des Deutschen Ethikrates (seit 2008), war von 1996-98 Bundesjustizminister und in der Zeit von 1994-2002 Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Von 1998-2003 war er Mitglied der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin. Der emeritierte Juraprofessor wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.


von Edzart Schmidt-Jortzig, The European  

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Kommentare (11)

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Thema: "Grundsatzfragen der Gesellschaft: Regeln für alle, nicht für einen"

Pit schrieb: am 5. Januar 2011 um 18:25:35
(0) (0) PID
Die geplante Beschränkung der PID auf besonders schwere Fälle ist nicht logisch angesichts der Tatsache, dass nach der Implantation
eine Abtreibung jederzeit zulässig ist. Ein Missbrauch mit dem Ziel sog. Designerbabies lässt sich durch gesetzgeberische Maßnahmen verhindern.
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Go schrieb: am 5. Januar 2011 um 18:06:42
(0) (0) Medizin
Diese medizinische Leistung, wenn man sie in Anspruch nimmt, muss man selbst bezahlen. Wenn sich nach dem Tod einer ausschlachten
lässt, bekommen seine Angehörigen nix und der Empfänger muss nicht zahlen, auch wenn er es könnte, also was soll die ganze Ethikdebatte. Wer es sich leisten kann geht ohnehin ins Ausland. Man sieht, die Wahrscheinlichkeit für arma Menschen eine behindertes Kind zur Welt zu bringen, ist ungleich größer, dank Ethikdebatte.
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Curt schrieb: am 5. Januar 2011 um 18:01:24
(0) (0) PID
Die Beamten in der roten Robe sind in dem Fall überflüssig oder für die Armen da, die nicht ins europäische Ausland reisen könne.
Was erlaubt sich diese Gesellschaft eigentlich? Wenn es heute möglich ist, vor der Einpflanzung einer befruchteten Eizelle festzustellen, ob das wertende Kind behindert sein wird, ist es allemal besser nicht zu tun, als es zu einem späteren Zeitpunkt abzutreiben. Es ist eine Zumutung für die Gesellschaft und die Eltern, medizinischen Fortschritt nicht zu nutzen.
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