07.02.2012, 11:36 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde von Prinzessin Caroline von Hannover über den Schutz ihrer Privatsphäre abgewiesen. Es ging um 2002 veröffentlichte Urlaubsfotos der Prinzessin und ihres Mannes Ernst August von Hannover in Verbindung mit einem Text über die Erkrankung ihres Vaters, des Fürsten Rainier von Monaco. Die deutschen Gerichte hätten zwischen dem Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Privatlebens sorgfältig abgewogen, hieß es in dem Urteil.
Quelle: dpa
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