21.05.2010, 08:38 Uhr
Eine Anwaltskanzlei darf diesen Bus weiter nutzen, auch wenn er auf den ersten Blick für ein Polizeifahrzeug gehalten werden könnte. (Foto: dpa)
Ein ausrangierter Polizei-Bus sorgt seit Monaten im nordrhein-westfälischen Siegerland für Aufregung. Eine Anwaltskanzlei hatte den Einsatzwagen von der brandenburgischen Polizei ersteigert und nutzt ihn seitdem für Fahrten zu Gericht, vor allem aber als Werbeträger. Statt "Polizei" prangt auf der grün-weißen Karosse der Schriftzug "Kanzlei". "Die Leute finden das gut und reden über uns", sagt der Mitinhaber des Anwaltsbüros, Ludger Felbecker.
Doch das Siegener Straßenverkehrsamt ist überhaupt nicht begeistert von dem rollenden Werbe-Gag. Wegen Verwechslungsgefahr mit echten Polizeiautos forderte die Behörde, den Wagen aus dem Verkehr zu ziehen. Nun einigten sich die Beteiligten vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg auf einen Vergleich.
"Wir haben im wahrsten Sinne des Wortes 'grünes Licht' gegeben", sagt Silke Biermann, Juristin des Kreises. Denn vor allem das funktionsunfähige Blaulicht auf dem Dach des Kanzlei-Busses war der Behörde ein Dorn im Auge. Es soll jetzt grün abgedeckt werden, dann kann der Bus weiter für die Anwälte werben, vereinbarten die Parteien.
Die Anwälte können damit gut leben. "Wir sind häufig mit dem Wagen unterwegs. Mal zu Gericht, mal zu Veranstaltungen, auf denen wir Infostände machen und auch mal privat", sagte Felbecker. Während das Straßenverkehrsamt androhte, den Wagen stillzulegen, habe die Polizei bisher gelassen reagiert. "Wir sind bisher nicht einmal angehalten worden", sagt der Anwalt.
Mit dem Vergleich endet der Rechtsstreit. Das Gericht hatte aber zuvor deutlich gemacht, dass auch eine Blaulicht-Attrappe auf dem Dach wohl kaum geduldet werden könne. Der Gesetzgeber wolle ja, dass Einsatzfahrzeuge ernst genommen würden und deshalb gebe es Blaulicht eben nur für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Auch wenn funktionsunfähige Lichter im Gesetz nicht eindeutig verboten seien, müsse das Gesetz auch darauf angewandt werden.
"Es kann ja nicht sein, dass alle Privatfahrzeuge mit einer Blaulicht-Attrappe auf dem Dach durch die Gegend fahren", machten die Richter klar. Bei der Besichtigung des Autos vor dem Gerichtsgebäude zollten die Richter aber Respekt: "Eine gute Werbeidee." Anwälte dürfen zwar über ihre Tätigkeit informieren, nicht aber um ein konkretes Mandat werben.
Quelle: dpa
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