26.04.2010, 10:42 Uhr | dpa
Union und FDP streiten darüber, wie hart Gewalt gegen Polizisten bestraft werden soll (Foto: dpa)
Die Union beharrt weiter darauf, Angriffe auf Polizeibeamte härter zu bestrafen als bisher - und härter als von der FDP vorgeschlagen. Der Vorsitzende des Innenausausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte, es solle eine Mindeststrafe von drei oder sechs Monaten eingeführt werden. Die Höchststrafe müsse von zwei auf fünf Jahre erhöht werden, sagte Bosbach der Tageszeitung "Die Welt".
Gleichzeitig warf Bosbach FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger vor, das Problem zu verharmlosen. Ihm gingen die Änderungen am Paragrafen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", die das Justizministerium vorgeschlagen hatte, nicht weit genug. "Der Entwurf zeigt, wie schwer sich die Ministerin damit tut, die Polizeieinsatzkräfte besser zu schützen", sagte Bosbach.
Kurz vor den erwarteten Ausschreitungen am 1. Mai nannte Bosbach es nicht hinnehmbar, dass ein Angriff auf Polizeibeamte weiterhin als Bagatelldelikt behandelt werden solle, weil es derzeit keine Mindeststrafe und nur eine sehr moderate Höchststrafe gebe. "Wer ein Polizeiauto teilweise oder ganz beschädigt, dem drohen nach geltendem Recht fünf Jahre Haft. Wer einen Polizisten verletzt, dem drohen zwei Jahre. Das ist absolut nicht nachvollziehbar."
Zuvor hatte auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Nachbesserungen von seiner Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger verlangt. "Was ich bis jetzt als Vorschlag aus dem Justizministerium gesehen und geprüft habe, reicht bei weitem nicht aus", sagte de Maizière dem "Hamburger Abendblatt". Zu seinen Hauptanliegen gehöre die Schaffung eines Straftatbestandes bei Körperverletzungen gegen Polizeibeamte, der ein deutlich höheres Strafmaß vorsieht.
Leutheusser-Schnarrenberger wies die Kritik zurück. "Hektische Strafverschärfungen" brächten nicht mehr Sicherheit, sagte die Ministerin dem "Spiegel". "Es ärgert mich, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, als schütze das Strafrecht Polizisten nur durch den Widerstandsparagrafen."
Quelle: dpa
e.m.aue schrieb:
am 26. April 2010 um 19:30:03
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gewalt gegen polizei
ich kann dem bgs polizist nur zustimmen. es muss jedem klar sein, wer körperliche gewalt gegen polizisten ausübt muss
mit einer harten strafe rechnen. weg mit den verteidigern, die es ja fast als hobby betrachten kriminelle frei zu bekommen. in einem rechtsstaat muss das recht die oberhand besitzen und muss auch gegen jedermann verteidigt werden, ohne ansehen der person.
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der Motzer schrieb:
am 26. April 2010 um 19:02:59
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Polize
Liebe Politiker,aller Parteien. Meine Meinung ist dass der Bürger zum größten Teil eigentlich nicht die Polizei als Person
angreift, ich glaube dass der Bürger die Polizei als Ihre Vertreter ansieht. Die Gewalttaten eher Euch gelten sollte. Versucht wieder Volksvertreter zu sein die geachtet werden und fürs Volk arbeitet und Ihr werdet sehen es reicht die hälfte der Polize ! Das Volk sieht in Euch dem Arbeitgeber, Bänker, Manager und Kommunen leider nur noch Bürgerabzockende Ungeheuer.
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ehemaliger BGS-Polizist schrieb:
am 26. April 2010 um 18:29:33
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Gewalt gegen Polizei
Solange Gewalttäter / Intensivtäter nach begangener Körperverletzung und anschließender Aufnahme ihrer Personalien
wieder frei herumlaufen und ihr nächstes Opfer suchen, wird sich nichts ändern. Härte ist angesagt. Aber selbst Deeskalation seitens der Polizei hilft nur bedingt. Die Polizei muss halt den Kopf für die inakzeptable Sicherheitspolitik hinhalten, Vielleicht sollten unsere schlauen Politiker selber mal in vorderster Front einer Polizeikette stehen. Dann sehen wir weiter........
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